„Gewaltexzesse“ gegen Baby

von Redaktion

Mutter (26) misshandelt Tochter – Prozessbeginn in Traunstein

Traunstein/Haag – „Gewaltexzesse“ einer 26-Jährigen gegen ihre erst sieben Monate alte Tochter stehen laut Anklage im Zentrum eines Prozesses der Zweiten Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Volker Ziegler wegen „schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen“. Der 37-jährige leibliche Vater soll nichts unternommen haben, um dem schwer verletzten Säugling zu helfen. Er muss sich wegen „schwerer Misshandlung durch Unterlassen“ verantworten. Das Urteil soll am morgigen Donnerstag, 8. Dezember, ergehen.

Schwierige
Familienverhältnisse

Die 26-Jährige, auch Mutter eines Sohnes und derzeit erneut hochschwanger, wuchs in schwierigen Familienverhältnissen auf. Etwa ein Jahr nach der Trennung von dem Vater des Buben lernte sie den 37-Jährigen kennen. Die Beziehung war von Streitigkeiten geprägt. Das Paar hatte finanzielle Probleme: „Die ganze Situation war nicht prickelnd“, meinte die Frau gestern. Inzwischen sei sie von dem Angeklagten geschieden und wieder verheiratet. Die Tochter mit dem 37-Jährigen war laut der Frau eigentlich ein „ruhiges Kind“. Sie selbst habe sich häufig „überfordert“ gefühlt, nicht zuletzt durch die Hausarbeit und viele Tiere.

Die Anklage von Staatsanwalt Markus Andrä gilt Misshandlungen ihres zweiten Kindes an Tagen vor dem 24. Juni 2020 in der gemeinsamen Wohnung in der Nähe von Haag. Weil das Kind weinte und nicht schlief, soll die 26-Jährige es mindestens zehnmal auf Kopf und Körper geschlagen, grob angepackt und gekratzt haben. Ärzte stellten zahlreiche Blutergüsse im Bereich des Kopfes, am Rumpf, an Armen und Beinen sowie Hautdefekte fest. Durch die mehrfache körperliche Gewalt der Kindsmutter soll der Säugling wiederholt länger andauernde Schmerzen erlitten haben. Als Verteidiger steht der 26-Jährigen Jörg Zürner aus Mühldorf zur Seite. Spätestens am 24. Juni 2020 soll der Kindsvater, den Axel Reiter aus Mühldorf verteidigt, die Verletzungsfolgen an dem Baby bemerkt haben. Der Angeklagte blieb untätig. Nur eine vollständige Trennung der Mutter von dem Kind hätte die Gefahr abwenden können. Das soll er gewusst haben, wie es in der Anklageschrift heißt. Dennoch habe er an jenem Abend gegen 18.30 Uhr das Haus für mehrere Stunden aus beruflichen Gründen verlassen.

Nachdem der Angeklagte damals weg war, verweigerte das Kind die Flasche und schrie. Da soll die 26-Jährige das Baby genommen, heftig geschüttelt und den Kopf gegen etwas Hartes geschlagen haben – mit der Folge eines komplexen Schädelbruchs mit Einblutungen im Gehirn. Die Kleine wurde bewusstlos. Das registrierte die Mutter, sie verständigte einen Notarzt. Das Baby lag sechs Tage auf der Intensiv- und noch zwei Wochen auf der Normalstation einer Kinderklinik. Die Interessen des inzwischen drei Jahre alten Mädchens als Nebenklägerin vertreten das Kreisjugendamt Mühldorf und Rechtsanwalt Erhard Frank aus Burghausen.

Die 26-Jährige wies alle Schuld zurück. Der Notarzt sei gekommen, das Kind per Hubschrauber abgeholt worden. Eine Stunde später sei die Polizei vor der Tür gestanden. Warum, wollte der Vorsitzende Richter wissen. Krankenhausärzten seien die Verletzungen aufgefallen, erwiderte die Angeklagte. „Sie haben Verletzungen noch gar nicht erwähnt“, warf Ziegler ein. Die 26-Jährige dazu: „Ich hatte blaue Flecken gesehen. Leider habe ich mein Kind nicht geschützt. Von mir stammten die blauen Flecken nicht. Ich wusste nicht, was ich tun sollte.“ Das Baby habe sich beim Drehen im Bett schon mal gestoßen. Angesichts der blauen Flecken habe sie gedacht: „Es muss Gewalt sein – von meinem Mann. Leider habe ich ihn nicht darauf angesprochen.“ Auch gegen sie sei er gewalttätig geworden, behauptete die 26-Jährige. „Er hat gedroht, mich umzubringen, wenn ich ihn verlasse.“

„Ich habe das Kind
nicht geschlagen“

Ihr Ex-Mann, ebenfalls mit schwerer Kindheit und Jugend, stellte den Sachverhalt gegenteilig dar: „Ich habe das Kind nicht geschlagen. Ich war es nicht.“ Die Gutachterin Dr. Bianca Landgraf von einer Kinderklinik in München berichtete über die Verletzungen des Opfers. Einige seien „typisch für Schütteln“. Nicht in der Anklage stehe ein Bruch des Unterkieferköpfchens. In den ersten Tagen nach der Einlieferung sei das Mädchen ausgetrocknet, extrem apathisch, insgesamt in der Entwicklung zurück gewesen. Die Frakturen des Schädels seien sehr kompliziert, ein Augennerv gelähmt gewesen. Nach einem neuen Attest gibt es bis heute Probleme mit dem Auge. Möglicherweise muss das Mädchen irgendwann eine Brille tragen. Es lebt mittlerweile in einer Pflegefamilie.

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