Albaching – Erst die verfügbaren Flächen zur Energiegewinnung nutzen, bevor neue im landwirtschaftlich geprägten Außenbereich entstehen. Darauf einigte sich der Albachinger Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung, als es um einen Antrag für eine Fotovoltaikanlage auf größerer Fläche südlich des Ortsteils Fuchsthal ging.
Anlage sollte zwei Megawatt leisten
Zwei Megawatt Strom sollten auf vier Hektar möglich sein, Ausgleichsflächen stünden in unmittelbarer Nähe zur Verfügung, hieß es im Antrag, und sogar eine Anschlussmöglichkeit, den Strom ins Netz einzuspeisen, sei gegeben. Die rechtlichen Hürden bedeuten für dieses Gebiet die Änderung des Flächennutzungsplans und das Aufstellen eines Bebauungsplans. Der könnte der Einfachheit halber auch „vorhabenbezogen“ sein und sei damit nicht an den Festsetzungskatalog gebunden, hieß es von der Verwaltung dazu. Künftig seien mehrere solcher Anträge zu erwarten, wusste die Gemeindeverwaltung, denn Energieunternehmen sprächen zunehmend Grundeigentümer auf diese Möglichkeiten konkret an. Erst zuletzt habe das Gremium allerdings ein Standortkonzept zur Freiland-Fotovoltaik für ganz Albaching in nichtöffentlicher Sitzung abgelehnt, nun stelle sich bereits die Frage, ob das nicht doch sinnvoll sein könnte, zumal so etwas vom Gesetzgeber bei einem entsprechenden Bauleitverfahren gefordert würde. Damit sei auch zu regeln, welche Flächen schützenswert, ertragreich oder landschaftlich reizvoll seien. Vor allem dieser Bereich südlich von Fuchsthal wird als ökologisch und klimatisch bedeutender Hang- und Talbereich eingestuft.
Dachflächen stehen zur Verfügung
Der Gemeinderat kam allerdings zu dem Schluss, dass der Antragsteller bereits über geeignete Dachflächen verfüge, die sollten zuerst genutzt werden, „bevor man in die Fläche geht“, fasste Bürgermeister Rudolf Schreyer (GWA) auf Nachfrage zusammen, denn damit seien sie für die Landwirtschaft verloren. Die Ablehnung war einstimmig.