Traunstein/Rosenheim – Für zwei Drogendealer, die das Landgericht Traunstein kürzlich zu hohen Freiheitsstrafen von acht Jahren und drei Monaten beziehungsweise sieben Jahren und zehn Monaten sowie jeweils zur Unterbringung zum Drogenentzug verurteilt hat (wir berichteten), war ein 20-jähriger Schüler aus Rosenheim einige Male als Drogenkurier tätig. Die Sechste Strafkammer mit Vorsitzender Richterin Jacqueline Aßbichler verhängte gegen den Transporteur nun wegen einer Beihilfetat eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten.
Die schon wegen bandenmäßigen Drogendelikten zur Rechenschaft gezogenen Großdealer hatten dem 20-Jährigen nach zwei früheren Fahrten für sie Anfang November 2021 im Bereich von Seligenstadt in Hessen diesmal knapp 300 Gramm Kokain übergeben. Er sollte die Drogen in ihrem Auftrag nach Rosenheim bringen.
Die Autofahrt des 20-Jährigen endete bei einer Kontrolle der Polizei am 5. November 2021 kurz nach 14 Uhr auf der A3 im Bereich des Parkplatzes Röthenwald in Fahrtrichtung Passau. Die 300 Gramm Kokain konnten dabei sichergestellt werden.
Einen der drei Fälle stellte die Sechste Strafkammer mit Blick auf das strafrechtliche Gewicht der anderen beiden Taten ein. Teils wies das Rauschgift auch sehr schlechte Qualität auf.
Dem Angeklagten kam neben seinem Geständnis zu Gute, dass er lediglich als Kurier fungiert hatte und selbst kein Bandenmitglied war.kd