Falsche Polizisten in Haft

von Redaktion

Mit Schockanrufen in der Region rund 100000 Euro abkassiert

Traunstein/Rosenheim – Zu Freiheitsstrafen zwischen achteinhalb und knapp viereinhalb Jahren verurteilte die Siebte Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzender Richterin Christina Braune drei polnische Staatsangehörige. Das Trio gehörte einer kriminellen Bande an, die mit der perfiden Masche von „falschen Polizisten“ arbeitete. Sechs ältere Damen in der Region Südostbayern und darüber hinaus hatten Geld und Schmuck von fast 100000 Euro eingebüßt. Nur zwei Geschädigte bekamen ihre Wertsachen zurück.

Die Frauen im Alter zwischen 73 und 93 Jahren wurden ausnahmslos von „Keilern“ angerufen, ihnen nahestehende Personen hätten einen schlimmen Unfall verursacht, bei dem Menschen gestorben seien. Gegen eine hohe Kaution könne die Inhaftierung abgewendet werden, hieß es laut Anklage von Staatsanwältin Pia Wilczek und Staatsanwalt Dr. Gregor Stallinger. So meldete sich am 4. März 2022 ein unbekannter Anrufer in Taching am See. Einer 81-Jährigen wurden 20000 Euro, die sie für ihre Beerdigung zurückgelegt hatte, abgeknöpft. Eine 77-Jährige aus Garmisch-Partenkirchen verlor nach einem Anruf am 10. März 2022 10000 Euro, die sie für ihre Enkel und Urenkel zusammengespart hatte. In Trostberg legte die Bande eine 76-Jährige am 11. März 2022 herein. Sie übergab einem „Polizeipraktikanten“ 28000 Euro – auf Nimmerwiedersehen. Eine 93-Jährige aus Traunstein überließ einem jungen Mann 1200 Euro in bar und Schmuck im Wert von mehreren Tausend Euro. Das jüngste Opfer mit 73 Jahren lebt in Ockfen, einem Ort in Rheinland-Pfalz. Statt der verlangten 65000 Euro hatte dieses Opfer „nur“ 11000 Euro. Als die Abholerin, angeblich eine „Praktikantin am Amtsgericht“, jedoch nicht in das Gerichtsgebäude ging, verfolgte die Geschädigte die Frau. Es gelang ihr, der Täterin das Geld wieder zu entreißen.

Der sechste Fall der Anklage spielte am 25. März 2022 in Rosenheim. Eine 79-Jährige händigte den Tätern 30000 Euro, dazu Goldmünzen, einen 50-Gramm-Goldbarren und Goldschmuck aus. Sie erhielt alles zurück, nachdem die Beute bei den Angeklagten hatte sichergestellt werden können.

Der 28-Jährige war als örtlicher Organisator aktiv, der im Auto sitzen blieb, aber sich um Vorbereitungen wie das Besorgen von Handys und das Weiterreichen der Beute an andere Bandenmitglieder kümmerte. Die zwei anderen Männer, 29 und 24 Jahre alt, betätigten sich als Fahrer beziehungsweise Abholer.

Nur zwei der sechs Opfer konnte die Kammer persönlich anhören. Die anderen Frauen waren nicht vernehmungsfähig. Eine 79-Jährige aus Rosenheim erinnerte sich im Zeugenstand an das Flehen einer weiblichen Stimme „Mama hilf mir, Mama hilf mir“ und einen „Schrei in höchster Not“ am Telefon. Sie sei „völlig wirr“, „wie ein Zombie“ gewesen und habe Gold und Schmuck „möglichst schnell zusammengekratzt“. Eine 76-Jährige aus Trostberg berichtete, ein Mann habe im Hintergrund des Telefonats „ganz jämmerlich geweint“. Auf Frage des Anrufers nach einer Kaution habe sie das „Sterbegeld ihrer Mutter“ von 28000 Euro erwähnt.

Die Vertreter der Staatsanwaltschaft, Pia Wilczek und Dr. Gregor Stallinger, beantragten Freiheitsstrafen zwischen elfeinhalb und sechs Jahren. Die Verteidiger – Julian Praun aus Traunstein, Raphael Botor aus Rosenheim, Maciej Pazur aus München, Dr. Markus Frank aus Rosenheim und Ömer Sahinci aus München – plädierten auf Strafen im unteren Bereich der vereinbarten Strafspannen.

Die Siebte Strafkammer stufte die Strafen im Urteil nach Schwere und Zahl der Taten ab. Die höchste Strafe mit achteinhalb Jahren erntete ein 28-Jähriger, der als lokaler Organisator und Ansprechpartner für die Bande in Polen fungiert hatte. Die Abholer beziehungsweise Fahrer erhielten Haftstrafen von sieben Jahren zehn Monaten und vier Jahren fünf Monaten. Alle Angeklagten hätten banden- und gewerbsmäßig gehandelt, betonte die Vorsitzende Richterin. Dass jemand nicht wisse, worum es bei dem Bandenbetrug gehe, sei auszuschließen. Der Grund: Eine Bande müsse schnell reagieren können. Das Gericht habe „überhaupt keine Zweifel, dass alle Angeklagten wussten, was lief“, so Christina Braune. Jeder der Männer sei involviert gewesen. Die Geständnisse wertete die Kammer unter anderen Aspekten strafmindernd. Andererseits seien die Täter eigens für die Straftaten in die Bundesrepublik eingereist. Die Fälle aus der Anklage seien „unterste Schublade“. Die Vorsitzende Richterin wörtlich: „Die Geschädigten wurden in eine emotionelle Ausnahmesituation gebracht.“ Die Polizei als seriöse staatliche Einrichtung werde für derartige Taten missbraucht. Schließlich seien auch generalpräventive Gründe strafschärfend zu werten.

Artikel 1 von 11