Traunstein/Brannenburg – Ein psychisch kranker 67-jähriger Bewohner einer geschlossenen therapeutischen Einrichtung in Brannenburg entzündete in seinem Zimmer ein T-Shirt. Ein Mitarbeiter konnte die Flammen in kürzester Zeit löschen. Gegen den mutmaßlichen Brandstifter – der sich an nichts erinnern konnte – ordnete die Zweite Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Volker Ziegler die zeitlich unbegrenzte Unterbringung in einer psychiatrischen Fachklinik an.
37 Bewohner und drei Beschäftigte hielten sich am Abend des 3. Juni 2022 neben dem Beschuldigten in der Einrichtung auf. Gegen 18.40 Uhr ging ein Feueralarm los. Ein 45-jähriger Mitarbeiter sah auf einer Anzeigetafel im Büro, dass der Alarm aus Zimmer 112 kam. Er lief sofort los und ergriff unterwegs einen der zahlreichen Feuerlöscher in dem Gebäude. In kurzer Zeit hatte er die Flammen gelöscht. Zwar rückte noch eine Feuerwehrmannschaft an. Sie musste aber nichts mehr unternehmen, auch keine Evakuierung veranlassen. Niemand wurde verletzt.
Flammen greifen
nicht über
Wie die Untersuchungen der Kripo erbrachten, hatte der Bewohner mit einem Feuerzeug das auf einem außen am Schrank auf einem Kleiderbügel hängende T-Shirt angezündet. Das Feuer schlug nicht über auf den mit Bekleidung und sonstigen brennbaren Gegenständen gefüllten Schrank oder andere Dinge im Raum. Den Sachschaden bezifferte Staatsanwalt Thomas Langwieder in der Antragsschrift auf rund 800 Euro.
Der 67-Jährige war damals geflüchtet. Kurz darauf entdeckte eine Verkäuferin in einer Rossmann-Filiale einen „Kunden“, der mit einem Feuerzeug vor Parfums stand und offenbar die Verpackung eines Dufts von Karl Lagerfeld in Brand stecken wollte. Die Frau schrie ihn an: „Was machen Sie da?“ Nach Worten der Zeugin reagierte der Mann überhaupt nicht. Die Verkäuferin rief eine Kollegin herbei mit den Worten: „Da zündelt jemand.“
Bis diese kam, war der 67-Jährige aus dem Markt gelaufen. Dann trafen schon Polizeistreifen ein und nahmen den Beschuldigten vorläufig fest. Die Untersuchungshaft verbrachte er in vorläufiger Unterbringung in einem Bezirksklinikum.
Um Strafe ging es in dem Sicherungsverfahren nicht, einzig um die Frage einer Unterbringung. Für die verwirklichten Delikte „versuchte schwere Brandstiftung“ und „Sachbeschädigung“ konnte der 67-Jährige krankheitsbedingt nicht bestraft werden.
Der Beschuldigte führte bis zum Ausbruch seiner schweren psychischen Krankheit etwa im Jahr 2018 ein einwandfreies Leben, ließ sich überhaupt nichts zuschulden kommen, wie der Vorsitzende Richter in der Verhandlung betonte. In den letzten gut drei Jahren jedoch wurde der Mann insgesamt sechsmal in geschlossene Einrichtungen eingewiesen. Der 67-Jährige gab an, er könne sich bezüglich des Brands an nichts erinnern. Schon in der Zeit vorher hatte er verschiedenen Leuten mit „Feuer“ gedroht, wie in dem Prozess bekannt wurde.
Medikamente nicht eingenommen
Der psychiatrische Sachverständige Dr. Josef Eberl vom Bezirksklinikum in Gabersee attestierte dem Mann, der im Sommer 2022 seine Medikamente eigenmächtig nicht genommen hatte, eine völlig aufgehobene Schuldfähigkeit zur Tatzeit. Was damals genau in ihm vorgegangen sei, wisse man nicht, so der Gutachter. Er stufte die Wiederholungsgefahr für ähnliche Taten als hoch ein. Staatsanwalt Thomas Langwieder folgte der Empfehlung Dr. Eberls und beantragte die Unterbringung des 67-Jährigen. Verteidigerin Susanne Schomandl aus Rosenheim plädierte zwar auch darauf. Die Unterbringung sollte allerdings zur Bewährung ausgesetzt werden. Dazu sah die Zweite Strafkammer im Urteil keine Möglichkeit. Der Beschuldigte sei nach wie vor gefährlich für die Allgemeinheit, begründete Vorsitzender Richter Volker Ziegler.