Gemeinden sollen mehr Geld erhalten

von Redaktion

Finanzielle Unterstützung für Betrieb von Wertstoffhöfen im Landkreis Rosenheim auf neue Beine gestellt

Rosenheim – Mit einstimmigen Beschlüssen hat der Umweltausschuss des Landkreises finanzielle Verbesserungen für die Kommunen im Bereich der Abfallwirtschaft angeregt. So sehen die Details aus.

Eine Frage wurde Landrat Otto Lederer (CSU) immer wieder einmal gestellt. Ist es gerecht, wenn der Landkreis Gemeinden, die einen Wertstoffhof betreiben, pauschal mit 6,60 Euro pro Einwohner unterstützt? Nicht nur Lederer hält die bestehende Regelung für nicht mehr zeitgemäß und sieht Reformbedarf. Auch im Gremium erhob sich keine Hand gegen eine Änderung – nicht zuletzt deshalb, weil die Gemeinden unterschiedlich lange Öffnungszeiten anbieten und auch unterschiedlich viel Personal für den Wertstoffhof bereithalten.

Die bestehende Regelung ist mittlerweile 30 Jahre alt und sieht vor, dass der Landkreis die Kosten für die Errichtung eines Wertstoffhofes trägt und die Gemeinden ihn bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe und beim Betrieb der Einrichtung unterstützen. Die bisherige Pauschalregelung kostete den Kreis rund 1,7 Millionen Euro im Jahr (die Stadt Wasserburg ist von dieser Regelung ausgenommen).

Auf Vorschlag der Verwaltung sollen künftig eine Mindestöffnungszeit, die Regelbesetzung und die durchschnittlichen Personalkosten im Jahr als Grundlage für die Neuberechnung der Entschädigung dienen. Ferner sollte für jede in einer Gemeinde eingerichtete Wertstoffinsel ein Pauschalbetrag von 500 Euro pro Jahr erstattet werden, um einen Anreiz für die Vorhaltung solcher Flächen zu schaffen.

Wenn auch der Kreistag der Empfehlung des Umweltausschusses folgt, entstehen dem Landkreis durch die Neureglung ab 2023 Mehrkosten in Höhe von 765000 Euro pro Jahr. „Die neuen Mindestöffnungszeiten würden in der Summe zu knapp 92 zusätzlichen Öffnungsstunden der Wertstoffhöfe führen“, erläuterte der Landrat. Den Gemeinden stünde es frei, ihre Öffnungszeiten zu erweitern und im Gegenzug eine höhere Entschädigung zu erhalten. Die personelle Regelbesetzung eines Wertstoffhofes soll nach dem Willen des Gremiums gestaffelt nach der Einwohnerzahl einer Gemeinde berechnet werden, das Anbieten einer Mindestöffnungszeit ist verpflichtend.

SPD-Fraktionssprecherin Alexandra Burgmaier mahnte das Anbieten arbeitnehmerfreundlicher Öffnungszeiten an. „In meiner Heimatgemeinde Raubling konzentriert sich besonders viel auf den Samstagvormittag. Wir brauchen eine Art zusätzlichen Slot, um die Attraktivität der Wertstoffhöfe zu steigern“, sagte sie. In Gemeinden mit mehr als 10000 Einwohnern soll ein solches Angebot künftig mindestens zweimal pro Woche unterbreitet werden. Diese Anregung soll nun in die neue Vereinbarung mit den Gemeinden aufgenommen werden, die die Landkreisverwaltung ausarbeitet. Ebenfalls erhöht soll ab nächstem Jahr die Verwaltungskostenpauschale werden, die die Gemeinden unter anderem für den Erlass der Gebührenbescheide und die Ausgabe von Mülltonnen erhalten. Sie wurde zuletzt am 1. Januar 2017 von sieben auf 7,40 Euro pro bestehendes Personenkonto angehoben. Ab 1. Januar nächsten Jahres soll sie auf 8,31 Euro erhöht werden. Dieser Regelung stimmte der Ausschuss ohne Debatte zu. Norbert Kotter

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