Traunstein – Seine Ex-Freundin, mit der er noch in einer gemeinsamen Wohnung lebte, filmte ein 45-Jähriger mit versteckten Überwachungskameras. Im Wohnzimmer, Schlafzimmer und im Bad hielt er die Frau in intimsten Situationen fest. Damit handelte er sich eine Anzeige und einen Strafbefehl des Amtsgerichts Traunstein wegen fünffacher „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“ ein. Das Amtsgericht Traunstein mit Richterin Verena Zehetmaier reduzierte die ursprüngliche Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 60 Euro auf 120 Tagessätze zu je 30 Euro, also von 10800 auf 3600 Euro.
Der Mann hatte Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt und ihn beschränkt auf die Höhe der Strafe. Damit war der Schuldspruch bereits rechtskräftig. Zeugen hörte das Gericht gestern nicht mehr an. Der 45-Jährige war in der Verhandlung manchmal den Tränen nahe. Er hat die Trennung, wie Verteidiger Reinhard Roloff aus Laufen betonte, bis heute nicht überwunden.
Der Angeklagte hatte mit der Frau eine Beziehung über mehrere Jahre. Die illegalen Aufnahmen entstanden in der noch gemeinsamen Wohnung nach der Trennung des Paares.
Etwa im August 2021 installierte der Angeklagte die Kameras, eingebaut in Rauchmelder oder als „Powerbank“ getarnt. Die Aufnahmen wurden automatisch auf ein Tablet übertragen. Einige Aufnahmen übernahm der 45-Jährige auf sein Handy. Außenstehende bekamen die Filme nicht zu sehen.
Staatsanwältin Sabine Krotky bezifferte den Strafrahmen für das Delikt mit Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bis hin zu Geldstrafe. Positiv wirkten zum Beispiel das Geständnis des 45-Jährigen, seine erkennbare Reue, die lang zurückliegende Tatzeit, der beschränkte Einspruch und sein Einverständnis zur formlosen Einziehung der verwendeten Gegenstände. Zu seinen Lasten spreche das „sehr planvolle, fast perfide Vorgehen“. Die Anklägerin plädierte auf 160 Tagessätze à 35 Euro. Für 90 Tagessätze zu je 30 Euro trat der Verteidiger ein. Roloff sprach von einer „Kurzschlusshandlung“ nach einer „sehr langen und innigen Beziehung“. Sein Mandant habe keine Aufnahmen weiterverbreitet und seine persönliche Situation inzwischen geklärt.
Die Tat sei aus einer Beziehung heraus entstanden, merkte Richterin Verena Zehetmaier im Urteil an. Der 45-Jährige habe die Beziehung nicht losgelassen und die Intimsphäre seiner Ex-Partnerin nicht akzeptiert. „Ihre Intimsphäre ging Sie nichts mehr an“, so die Vorsitzende wörtlich. Sie bezeichnete das Vorgehen mit Montage von Kameras in Rauchmeldern als „planvoll, fast heimtückisch“.
Zehetmaier versuchte, den geknickten 45-Jährigen aufzumuntern: „Eine Trennung oder Scheidung widerfährt vielen Menschen. Sie versuchen, damit zurecht zu kommen. Das haben schon viele geschafft. Sie werden es auch schaffen.“ Mit Zustimmung der Staatsanwältin wurde das Urteil noch im Gerichtssaal rechtskräftig.Monika Kretzmer-Diepold