Viereinhalb Jahre Gefängnis für Horror-Mutter aus Haag

von Redaktion

26-Jährige hat ihr Baby schwer misshandelt – Auch Vater wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt

Traunstein/Haag – Ein komplizierter Schädelbruch, ein gebrochener Unterkiefer, ein gelähmter Sehnerv, dazu Entwicklungsverzögerung und ein schlechter Allgemeinzustand: Derart zugerichtet kam ein sieben Monate alter Säugling aus Haag im Juni 2020 per Hubschrauber in eine regionale Kinderklinik. Dort verbrachte er zunächst mehrere Tage auf der Intensivstation.

Die Ärzte waren alarmiert – zu Recht: Die damals 24-jährige zweifache Mutter hatte ihre kleine Tochter mehrfach heftig geschüttelt und sie mit dem Kopf gegen einen harten Gegenstand geschlagen. Bereits zuvor soll sie ihr Kind über einen längeren Zeitraum misshandelt haben, wie die von den Ärzten informierte Polizei ermittelte. Anfang Dezember begann vor dem Landgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Volker Ziegler der Prozess gegen die Haagerin, die erneut schwanger und inzwischen vom Vater des Mädchens geschieden ist. Auch der inzwischen 37-jährige Mann war angeklagt.

Vor Gericht gab die Frau an, mit dem Baby überfordert gewesen zu sein, jedoch machte sie rückblickend zu den dramatischen Vorkommnissen im Jahr 2020 widersprüchliche Angaben: Sie habe das Kind nicht geschlagen, das sei der Vater gewesen. Dieser bestritt dies, er hatte zudem zum Tatzeitpunkt das Haus verlassen. Zuvor aber war er nachweislich nicht gegen die Gewaltexzesse seiner Frau gegen das gemeinsame Kind vorgegangen. Nachbarn des Paares bestätigten, häufiger Zeugen von Streit, Geschrei und Kinderweinen gewesen zu sein.

Das Gericht sah keinen Zweifel daran, dass die Mutter Schuld an den schweren Verletzungen des Mädchens hat.

Nach nur wenigen Prozesstagen verurteilte die Zweite Strafkammer sie zu viereinhalb Jahren Freiheitsstrafe wegen „schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen“. Der Vater wurde wegen „vorsätzlicher Körperverletzung durch Unterlassen von Hilfe“ zu zehn Monaten Strafe mit fünfjähriger Bewährung verurteilt. Im Urteil sprach Richter Volker Ziegler dem Kind, vertreten durch das Kreisjugendamt Mühldorf, ein Schmerzensgeld von 15000 Euro zu, das die Eltern zahlen müssen.

Außerdem müssen die Angeklagten für alle künftigen materiellen und immateriellen Schäden aufkommen, die aus den Taten rühren. Das heute dreijährige Mädchen lebt nun bei einer Pflegefamilie. sen

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