Nußdorf – „Wir haben gewonnen, der Heuberg ist gerettet!“, ließ Ulli Kottmann, Sprecher des Aktionsbündnisses „Rettet den Heuberg“ per E-Mail an seine Mitstreiter verlauten.
Seit 60 Jahren wird in Nußdorf ein Kalksteinbruch zur Zementherstellung betrieben, der bereits jetzt schon in die Alpenschutz Zone C hineinreicht, der höchsten Schutzzone in den Alpen. Der Steinbruch soll sich, nach dem Antrag des Betreibers, die Südbayerische Portland – Zementwerk Gebr. Wiesböck & Co. GmbH, im Volumen nochmals mehr als verdoppeln und für weitere 50 Jahre betrieben werden. Damit waren die Anwohner, die Gemeinde Nußdorf sowie die Naturschutzverbände nicht einverstanden. Sie lehnten sich gegen die Erweiterung auf. Mehr als 1000 Einwendungen liegen dem Landratsamt Rosenheim vor. Die dazu geplante öffentliche Erörterung wurde zunächst verschoben.
„Eine starke
Allianz“
„Wir haben das Recht auf unserer Seite. Das Eintreten der Gemeinde, mit Susanne Grandauer an der Spitze, ist der weitere, gleichberechtigte Erfolgsfaktor. Aktionsbündnis, Gemeinde, Bürger, Naturschutzverbände bildeten eine starke Allianz hinter einem gemeinsamen Ziel!“, hieß es dort weiter.
Vorausgegangen war eine Information, die Kottmann vom Rosenheimer Landratsamt erhalten hatte. Dort teilte ihm der Abteilungsleiter Bauen und Umwelt mit, dass seine Dienststelle die Ablehnungsanhörung vorbereiten werde.
Mit dieser wird dem Antragsteller Gelegenheit gegeben, sich zu der geplanten Ablehnung zu äußern und insbesondere sich zu entscheiden, ob ein rechtsmittelfähiger Ablehnungsbescheid gewünscht ist oder ob der Antrag zurückgezogen wird.
Die Dauer der Abbauarbeiten im Falle einer Ablehnung würde letztlich davon abhängen, wie schnell der Steinbruchbetreiber im Rahmen der noch gültigen Genehmigung abbaut, so der Abteilungsleiter. Das Thema Renaturierung werde allerdings nicht mit einem möglichen Ablehnungsbescheid adressiert. Den offenen Fragen, im Rahmen der gültigen Genehmigung, will Kottmann in Ruhe im nächsten Jahr nachgehen.
„Für uns ist das definitiv ein Teilerfolg, dass diese Ablehnung des Antrags im Raum steht und wir sind auch sehr froh darüber. Wir haben sehr hart dafür gekämpft. Die Gemeinde Nußdorf und die Nußdorfer Bürgerinnen und Bürger und dann auch die ganzen Verbände, die uns da sehr zeitintensiv unterstützt haben”, sagt Nußdorfs Bürgermeisterin Susanne Grandauer.
Auch Richard Mergner, Vorsitzender des Bund Naturschutz Bayern, zeigte sich erfreut: „Das ist eine ganz tolle vorgezogene Weihnachtsbescherung“.
Allerdings bleibt zu beachten, dass der Betreiber nach Eingang der Ablehnungsanhörung rund zwei Monate Zeit hat, seine Entscheidung zu treffen. Dabei gibt es zwei Szenarien. Sollte der Betreiber den Antrag zurückziehen, dann wäre das das Ende von diesem Erweiterungsantrag. Sollte der Betreiber allerdings einen Ablehnungsbescheid wünschen, kann man davon ausgehen, dass er diesen beklagen wird.
Auf OVB-Nachfrage bei dem Betreiber hieß es, dass dort erst einmal auf den Eingang der Ablehnungsanhörung gewartet wird. „Das kommt auf den Inhalt an. Unsere Entscheidung ist noch völlig offen. Wir begrüßen das Entgegenkommen des Landratsamtes, jetzt schon zu sagen, dass der Antrag abgelehnt wird. Das müssten sie nicht machen.” Man wolle sich dort die Zeit nehmen, sich mit dem Inhalt des Schreibens auseinanderzusetzen, bevor eine Entscheidung getroffen wird.
Viel Emotion in
der Bevölkerung
Diese Entscheidung wird von den Menschen in Nußdorf mit Spannung erwartet. „Ich möchte, dass das alles ganz objektiv beurteilt wird und dass es eine Entscheidung gibt, damit wir auch wissen, wie es weitergeht“, sagt Susanne Grandauer. In der Vergangenheit waren Erörterungstermine mal verschoben, mal durchgeführt und dann wieder unterbrochen worden. „Für uns in Nußdorf ist das ein emotionales Auf und Ab, weil wir einfach nicht wissen, wie geht es weiter?”
Nun ist man einen Schritt weiter. Vonseiten des Landratsamtes heißt es zur Begründung der Entscheidung: „Im Genehmigungsverfahren hat die Untere Naturschutzbehörde, also das Landratsamt Rosenheim, festgestellt, dass sich auf der zu genehmigenden Fläche der Erweiterung, ein gesetzlich geschütztes Biotop befindet, welches nicht beseitigt werden darf beziehungsweise dessen Beseitigung nicht ausgeglichen werden kann.” Diese Feststellung hat im Rahmen der Verfahrensbeteiligung das Landesamt für Umwelt bestätigt.
„Gerettet”, wie das Aktionsbündnis sagt, ist der Heuberg nicht. Es wurde nur ein weiterer Schritt getan. Für Susanne Grandauer ein Teilerfolg: „Wir haben sehr hart gekämpft, auch wenn wir noch nicht am Ziel sind.”