Halfing – Weil ein Rosenheimer nach dem Verzehr halluzinogener Pilze völlig austickte und ein Ehepaar in Halfing angriff, musste er sich nun vor Gericht verantworten. Der 54-jährige Angeklagte, ein selbstständiger Außendienst-Mitarbeiter, berichtete in der Verhandlung, dass er Monate vor der Tat bei einer Schamanen-Sitzung psychedelische Pilze genossen hatte und dieses halluzinogene Erlebnis als sehr positiv empfunden habe. Deshalb habe er im Internet zwei Aufzuchtschalen mit solchen Pilzen erworben und nachdem diese „erfolgreich“ gewachsen waren, hatte er einige Pilze zu sich genommen. An das Geschehen danach habe er nicht mehr die geringste Erinnerung.
Dass es zum Treffen mit dem Halfinger Ehepaar und zu den Gewaltakten, wie in der Anklage beschrieben, gekommen sei, könne er nicht in Abrede stellen, sagte der Angeklagte. Er selber wisse jedoch nichts mehr von den beschriebenen Vorfällen. Er könne diese nicht rückgängig machen, bitte aber alle Betroffenen um Verzeihung.
Mit der Tochter
jahrelang liiert
Der Angeklagte war jahrelang mit der Tochter des Ehepaares liiert. Die Beziehung ging aber 2017 auseinander. Es habe mit den Eltern seiner damaligen Partnerin keinerlei Probleme gegeben, erklärte der 54-Jährige. Auch deshalb hat ihn die Mutter der früheren Freundin am 6. Juli 2022 gegen 11.30 Uhr wohl arglos ins Haus gelassen. Dort sei er dann wie ein Wahnsinniger auf sie losgegangen. „Er hat mich geschlagen, getreten, bespuckt und beleidigt. Als ich vor ihm auf dem Boden lag, hat er mich gewürgt und wieder getreten“, schilderte das Opfer. „Ich zeige dir was Schmerzen sind“, habe er gebrüllt und „Ich zeige es euch, ihr Geldschweine!“
Mit Gewalt habe er sie so gegen das Knie getreten, dass sie einen Trümmerbruch erlitten habe. Als ihr Mann aus dem Keller dazu kam, habe er diesen direkt zu Boden geschlagen, so die Ehefrau. Er habe gepöbelt „Ich ficke deine Frau“ und habe die Hose herunter gezogen.
Diesen Moment habe ihr Ehemann genutzt und sei zur Verandatür gelaufen, um Hilfe zu holen. Der Angeklagte habe weiter getobt, gedroht, sie umzubringen, und sie mit einem Messer bedroht. Erst als – von den Hilferufen des Mannes alarmiert – andere Personen dazukamen und den Angeklagten von der Frau wegzogen, war der Albtraum für das Ehepaar vorbei.
Die Frau trug bei der brutalen Attacke mehrere Rippenbrüche davon, war zwei Monate im Rollstuhl und brauchte Krücken. „Ich bin seither ein psychisches Wrack“, sagte sie vor Gericht. Eine persönliche Entschuldigung lehnte sie ab.
Der Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Markus Frank, äußerte Verständnis für die Haltung der Frau, bat aber dennoch namens seines Mandanten um Verzeihung. Dieser sei tatsächlich nicht Herr seiner Sinne gewesen.
Der Verteidiger berichtete dem Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Melanie Bartschat, dass sein Mandant den Tatopfern 20000 Euro im Sinne eines Täter-Opfer-Ausgleichs angewiesen habe. Dies sei mehr als ein ausdrückliches Geständnis, wiewohl er jedoch keinerlei eigene Kenntnis von den Ereignissen habe.
Ein Kriminalbeamter berichtete, dass der Angeklagte sich beim Eintreffen der Polizei zunächst im Keller verborgen hatte. Als man ihn herausführte, sei er wie von Sinnen in eine gefüllte Regentonne gesprungen und habe wirres Zeug gebrüllt. Diese Szene wurde von einem Zeugen gefilmt und bestätigte den Eindruck eines völlig unkontrollierten Menschen.
Der forensisch-psychiatrische Gutachter berichtete von einem eigentlich unauffälligen Probanden. Die Pilze, die er gegessen habe, seien nachweislich Psilocybin-haltig und rufen – je nach eingenommener Menge – verschiedene Stufen halluzinogener Wirkung hervor. Eine Situation, vergleichbar einem Vollrausch, sei nicht auszuschließen. Auch der völlige Verlust an Erinnerung sei glaubhaft.
Der Staatsanwalt sprach in seinem Schlussvortrag von einer „Vollrausch-Tat“ nach Paragraf 323a. Es ergebe sich wegen des Täter-Opfer-Ausgleichs auch eine Strafrahmenverschiebung. Angesichts der Brutalität und der schwerwiegenden Folgen für die Opfer – möglich sei auch die Notwendigkeit einer Kniegelenkprothese bei der Frau – sei eine Strafe von zwei Jahren und acht Monaten Haft angemessen. Auch bei einer niedrigeren Strafe sah der Staatsanwalt nicht die notwendigen Umstände für eine Aussetzung zur Bewährung.
Ein Zustand völligen Kontrollverlusts
Der Vertreter der Nebenklage, Rechtsanwalt Harald Baumgärtl, hielt sogar einen versuchten Totschlag als Tatbestand für möglich. Juristisch sei es wohl ein fahrlässiger Vollrausch gewesen. Er stimmte dem Staatsanwalt in der Straferwartung zu. In jedem Falle aber müsse das Gericht dem Angeklagten ein absolutes Kontaktverbot mit der Familie auferlegen, forderte er.
Der Verteidiger verwies erneut auf den Umstand, dass sein Mandant die Wirkung der – von ihm bereits einmal positiv erlebten – Pilze wohl völlig falsch eingeschätzt hatte.
Für alle Betrachter des Videos sei unübersehbar, dass er in einem Zustand völligen Kontrollverlustes gewesen sei. Sein Mandant sei therapiebereit und stimme jeglicher Bewährungsauflage zu, die das Gericht ihm auferlege. Der 54-Jährige habe bereits sechs Monate in Untersuchungshaft erlebt und wisse, was auf ihn zukäme, wenn er nur ein wenig vom geraden Weg abweiche. Er beantragte eine Haftstrafe von zwei Jahren, die das Gericht zur Bewährung aussetzen möge.
Das Gericht verurteilte den angeklagten Rosenheimer schließlich zu zwei Jahren Gefängnis und zu einer fünfjährigen Bewährungszeit. Hinzu kommt ein enges Korsett an Bewährungsauflagen wie ein Kontaktverbot, Drogenscreenings nach Maßgabe eines Bewährungshelfers und eine Therapieweisung.