Rosenheim – Das Amtsgericht Rosenheim verurteilte einen 27-jährigen Insassen der JVA Bernau wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zu einer Haftstrafe von vier Monaten.
Verbale Ausraster
im Augenblick
„Augenblickversagen“ machte der 27-Jährige für seinen verbalen Ausraster in der JVA Bernau geltend. Nun musste er sich deshalb vor dem Amtsgericht Rosenheim verantworten. Laut Anklage hatte der Häftling bei einer Auseinandersetzung mit ausländischen Mitgefangenen im Treppenhaus der Haftanstalt zweimal lautstark die Parole „Heil Hitler“ gerufen. Die unheilvolle Grußformel ist ein Ausdruck der verbotenen NSDAP und es ist strafbar, Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zu verbreiten oder öffentlich, in einer Versammlung oder in verbreiteten Inhalten zu verwenden.
„Das war das Schlimmste, was ich in diesem Moment sagen konnte“, sagte ein 27-Jähriger und räumte den Tatvorwurf unumwunden ein. Der Vorfall tue ihm sehr leid. Vorangegangen sei ein Streit in der Dusche. Da habe ein anderer Zellenbewohner seine schmutzige Unterhose auf seine saubere Wäsche gelegt. Er habe den Mithäftling aufgefordert, das zu unterlassen. Doch der habe nicht reagiert, deshalb habe er selbst das Wäschestück genommen und auf den Boden geworfen. Nach dem Duschen habe er den Afrikaner im Treppenhaus wieder getroffen und der Streit sei erneut aufgeflammt. „Wir haben uns gegenseitig beschimpft, die Emotionen sind hochgekocht, ich war sauer, wollte ihn beleidigen und da ist es mir rausgerutscht“, sagte der Angeklagte. Er wolle den Vorfall nicht schönreden und er bedauere diese Aussage, denn er habe kein Problem mit Ausländern, betonte er. In der JVA sei er für seine Äußerung bereits mit acht Tagen Bunker und einem einmonatigen Einkaufsverbot sanktioniert worden. Zwei Justizvollzugsbeamte der JVA Bernau bestätigen den Sachverhalt. Ihrer Einschätzung nach ist beim Angeklagten eine Tendenz zum rechten Rand erkennbar, aber nicht radikal ausgeprägt. Er habe Kontakt mit allen Mitgefangenen. Für Staatsanwältin Hittinger war der Tatnachweis erbracht und eine Freiheitsstrafe von acht Monaten angemessen. Der Angeklagte habe bereits 17 Eintragungen ins Strafregister und es müsse ihm klar sein, dass die JVA kein rechtsfreier Raum sei, auch wenn die Umstände nicht immer einfach seien. Zu seinen Gunsten wurde sein Geständnis gewertet.
Strafe wird
nicht ausgesetzt
Eine Strafaussetzung zur Bewährung scheide aus, weil der Angeklagte bereits seit zweieinhalb Jahren in Haft sei, so die Staatsanwältin. Verteidiger Markus Brunner plädierte für eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 10 Euro, weil sein Mandant bereits in der JVA erhebliche disziplinarische Maßnahmen zu spüren bekommen habe. Sein Mandant habe seine Aussage bereut und sein Verhalten reflektiert. Er habe sich im Streit provozieren lassen, aber es sei ihm klar, dass das die Aussage nicht rechtfertige, sagte der Verteidiger.
„Es spricht viel für und viel gegen sie“, stellte Richterin Alexandra Gruber fest. Eine Geldstrafe reiche hier nicht aus. Eine Freiheitsstrafe sei unbedingt notwendig. Das Strafmaß liege aber deutlich unter der Forderung der Anklage, weil in der JVA schon erheblich auf den Angeklagten eingewirkt worden sei, hieß es in der Urteilsbegründung.