Mobilfunkmast kommt nach Hafen/Stock

von Redaktion

In Prien soll demnächst ein neuer Mobilfunkmast aufgestellt werden. In der Diskussion des Marktgemeinderats ging es vor allem um die Strahlenbelastung, die nach Ansicht aller möglichst gering sein sollte – zumal in anderen Ländern wie Italien oder der Schweiz, ja sogar Indien und China deutlich niedrigere Grenzwerte gelten als in Deutschland.

Prien – In der letzten Gemeinderatssitzung des Jahres 2022 kam der Marktgemeinderat kurz vor Weihnachten zusammen, um unter anderem den neuen Standort für einen Mobilfunkmasten festzulegen. Da zahlreiche Fragen zu erwarten waren, speziell auch zur Strahlenbelastung, die vom Mobilfunkmast ausgeht, war online Diplom-Ingenieur Hans Ulrich vom Ingenieurbüro „funktechanalyse” aus München zugeschaltet.  

Telefonica sucht
neuen Standort

Für die Verbesserung der Mobilfunkversorgung in Prien im 5G-Netz sucht der Mobilfunkanbieter Telefonica, der in Deutschland vor allem mit der Kernmarke O2 bekannt ist, einen neuen Standort. Betreiber des Funkmasten ist die Eubanet GmbH. Gegebenenfalls soll der neue Sendemast auch bestehende Anlagen aus der Umgebung aufnehmen. 

Die Marktgemeinde suchte fachlichen Rat bei Ulrich, der diesen Tagesordnungspunkt mit Hinweisen zur Ausgangslage und seinen Erkenntnissen eröffnete.

Für die bereits bestehenden Funkanlagen solle ermittelt werden, ob diese eventuell schonender platziert werden können, und ob dieser neue Standort auch für Telefonica geeignet ist. Gleichzeitig müsse dabei auch eine ausreichende Netzabdeckung im Blick behalten werden. Ulrich griff im Anschluss die Rahmenbedingungen auf. Der deutsche Grenzwert für Mobilfunkstrahlung basiere auf den Empfehlungen der Internationalen Kommission für den Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung (ICNIRP), eines privaten Vereins, der bei München angesiedelt ist. 

Reicht der deutsche Grenzwert wirklich aus?

Über die von der Bundesregierung bestellte deutsche Strahlenschutzkommission (SSK), welche die ICNIRP-Empfehlungen übernommen hat, erhalte dieser Wert in Deutschland Gesetzeskraft, so Ulrich.

Ziel des deutschen Grenzwertes sei es, vor wissenschaftlich nachgewiesenen gesundheitlichen Risiken zu schützen. Der Grenzwert basiere also auf dem wissenschaftlichen Nachweis der Schadwirkung.

In Indien, China und anderen Ländern gelten niedrigere Grenzwerte.

In anderen Ländern würden aber deutlich niedrigere Grenzwerte gelten, erklärte Ulrich. „In einigen Ländern hat die Politik ganz bewusst mehr Vorsorge eingebaut und geht im Vergleich mit Deutschland auf die Hälfte der hier geltenden Grenzwerte, teilweise sogar auf nur zehn Prozent.” Als interessant in diesem Zusammenhang empfindet Ulrich, dass sogar die wesentlichen Lieferländer für Hard- und Software im Mobilfunkbereich deutlich niedrigere Grenzwerte als Deutschland hätten.  Weiter führte Ulrich aus: „Es gibt eine Reihe von ernstzunehmenden Studien, die mögliche krankmachende Wirkungen teils deutlich unterhalb des ICNIRP-Grenzwertes feststellen.”  Die Strahlenschutzkommission empfehle daher seit 2001, elektromagnetische Felder im Rahmen der technisch und wirtschaftlich sinnvollen Möglichkeiten zu minimieren. „Und das ist der Kernpunkt meiner Untersuchung auch für Sie”. 

Da Mobilfunkanlagen auch städtebauliche Auswirkungen hätten, dürften sich die Gemeinden mit der räumlichen Zuordnung befassen. Ulrich hätte daher verschiedene Standortvarianten vergleichend untersucht.

„Dabei wurde jeweils geschaut, wie gut diese Standorte versorgen, ob sie grundsätzlich in die Struktur der bestehenden Netze passen und wie viel Strahlenbelastung jeweils auf die Wohnbebauung in der Umgebung wirkt.” 

Zu den untersuchten Standorten gehörten unter anderem eine Platzierung auf dem Dach der Stippelwerft, ein etwas höher gelegener Maststandort nördlich davon, ein Dachstandort bei der Klinik und weitere Maststandorte in Prien/Stock. Dabei kam Ulrich teils zu deutlichen Unterschieden hinsichtlich des Versorgungsgebietes und auch der Emission.  Der freistehende Mast am Parkplatz Hafen Stock gehöre zwar nicht zu den besonders unauffälligen Standorten, weise aber hinsichtlich der Aspekte Vorsorge und effiziente Versorgung die meisten Vorteile auf. Auch der suchende Netzbetreiber Telefonica favorisiere diesen Standort, so Ulrich. Zudem sei es technisch möglich, dass auch weitere Betreiber ihre Antennen dort platzieren. 

Einstimmiger
Beschluss

Diesen Ausführungen folgte der Marktgemeinderat und stimmte einstimmig für den – in den Untersuchungen als A01 bezeichneten – Standort als neuen Mobilfunkstandort für den Bereich Prien/Stock. Der Mast soll so errichtet werden, dass er nicht nur von Telefonica, sondern auch von anderen Mobilfunkbetreibern genutzt werden kann.

Eine Verlagerung der bestehenden Mobilfunkstandorte dorthin soll vonseiten der Marktgemeinde forciert werden.

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