Alt-Führerschein: Wer im Januar umtauschenmuss

von Redaktion

Landkreis – Führerscheine sollen künftig EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden. In Deutschland regelt ein Gesetz, in welcher Reihenfolge Autofahrer ihren Führerschein umtauschen müssen – wer wann dran ist, regelt ein Stufenplan. Im Juli 2022 waren die Autofahrer mit den Geburtsjahrgängen 1953 bis 1958 betroffen. Jetzt im Januar sind laut einer ADAC-Tabelle die Jahrgänge 1959 bis 1964 an der Reihe. Bis zum 19. Januar müssen sie ihre alte Fahrerlaubnis gegen die neue eintauschen. Nach Angaben des ADAC müssen die betroffenen Personen zur örtlichen Führerscheinstelle gehen und dort einen Antrag auf Umtausch ihrer Fahrerlaubnis für Motorrad- und Pkw-Klassen stellen. Der Umtausch kostet rund 25 Euro. Eine Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung sind nicht notwendig. Dabei haben sollten Betroffene Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und den aktuellen Führerschein.

Artikel 3 von 11