Traunstein/Waldkraiburg – Im Missbrauchsprozess der Jugendschutzkammer Traunstein gegen einen 56-jährigen Busfahrer aus Waldkraiburg, der sich knapp zwei Jahre lang an drei Jungen unter 14 Jahren massiv vergangen haben soll, forderten die Staatsanwältinnen Karin Hahn und Helena Neumeier gestern eine Gesamtfreiheitsstrafe von 13 Jahren wegen 21 Fällen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern. Die Opferanwältinnen schlossen sich an. Verteidiger Andreas Knoll aus Waldkraiburg plädierte auf Freispruch. Das Gericht mit Vorsitzender Richterin Heike Will wird das Urteil am Mittwoch, 25. Januar, verkünden.
Sowohl die Plädoyers als auch die Urteilsbegründung fanden – beziehungsweise finden – unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Nur die abschließenden Anträge sowie den eventuellen Schuldspruch und das Strafmaß aus dem Urteil verkündet die Jugendkammer öffentlich. Über die jeweiligen Argumente wird jedoch nichts zu erfahren sein. Der aufwendige Prozess gegen den 56-Jährigen hatte Mitte Oktober begonnen. Der Anklageschrift der Staatsanwältinnen Karin Hahn und Helena Neumeier lagen die Aussagen der drei mutmaßlichen Opfer bei der Kripo und vor einem Ermittlungsrichter zugrunde. An 13 Hauptverhandlungstagen zog die Kammer alle verfügbaren Beweismittel, darunter auch sichergestellte Genspuren, zur Aufklärung der mutmaßlichen Verbrechen heran.
Direkte Zeugen gab es außer den jeweils Beteiligten nicht. Der 56-Jährige, der Buslinien im Landkreis Rosenheim befuhr, beteuerte, den Buben, die er während seiner beruflichen Tätigkeit kontaktiert hatte, nichts angetan zu haben. Er sprach von „Lüge“, einem „Komplott“ und seiner Vermutung, „hereingelegt“ worden zu sein. Die Nebenklagevertreterinnen Susanne Schomandl aus Rosenheim und Dr. Gabriele Schöch aus München begleiteten die Buben und ihre Familien durch den belastenden Prozess. Die mutmaßlichen Opfer mussten dem Angeklagten nicht persönlich begegnen. Das Gericht nutzte die technische Möglichkeit der Videovernehmung. Ans Tageslicht gekommen waren die Missbrauchsvorwürfe durch einen der Buben, der entgegen einem Verbot der Eltern abends noch in den Wagen des Angeklagten gestiegen und mit ihm in dessen Wohnung gefahren war. Polizeibeamte entdeckten das Kind in der gleichen Nacht mit dem Busfahrer zusammen in dessen Schlafzimmer (wir berichteten). Bei ihren Ermittlungen hörten speziell geschulte Beamte der Kripo Mühldorf Randzeugen an, darunter Eltern und Freunde der Nebenkläger. Deren Aussagen rundeten sich zu einem Gesamtbild. Gestern verlas die Vorsitzende Richterin neben einem langen Chatverkehr ein ärztliches Attest, das einem der Opfer erhebliche Verletzungen sowie eine „schwere posttraumatische Belastungsstörung“ bescheinigte. kd