Rosenheim – Die Wasserwirtschaftsverwaltung führt aktuell Kartierungen zur Erstellung einer Gewässerrandstreifenkulisse in Bayern durch. Dies dient betroffenen Landwirten als Hilfestellung und soll in Fällen, in denen die Einstufung nicht eindeutig ist, für Klarheit sorgen.
Das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim hat die Überprüfung der gewässerrandstreifenpflichtigen Gewässer im Landkreis Rosenheim abgeschlossen. Insgesamt wurden im vorigen Jahr 3426 Kilometer Gewässer begangen. Davon sind 2519 Kilometer gewässerrandstreifenpflichtig, bei 907 Kilometern entfällt die Randstreifenpflicht. Karten mit den randstreifenpflichtigen Gewässern je Gemeinde werden unter www.wwa-ro.bayern.de vorab veröffentlicht.
Am Montag ist eine sechswöchige Frist gestartet, binnen der Hinweise gegenüber der neuen Gewässerrandstreifenkulisse beim Wasserwirtschaftsamt vorgebracht werden können.
Die Gewässerrandstreifen wurden durch das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ ins Leben gerufen. Sie dienen als Erosionsschutz und reduzieren den Eintrag von Düngemitteln und Pestiziden in die Oberflächengewässer. Zudem werden Lebensräume geschaffen und die Artenvielfalt gestärkt.
Seit der Gesetzesänderung sind an natürlichen Gewässern an beiden Uferseiten mindestens fünf Meter breite Gewässerrandstreifen einzuhalten. Betroffene Bürger finden Informationen auf der Internetseite des Wasserwirtschaftsamtes. Auskünfte bezüglich der Auswirkungen der Gewässerrandstreifen erteilt das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim oder die Untere Naturschutzbehörde.