20 Jahre nach der Tat verurteilt

von Redaktion

Fingerabdrücke überführen 53-Jährigen – 15 Kilo Kokain im Jahr 2003 verpackt

Rosenheim – Vor dem Rosenheimer Schöffengericht musste sich ein 53-jähriger Italiener nun wegen unerlaubten Handels mit knapp 15 Kilo Kokain verantworten, die im November 2003 bei einer Kontrolle auf der Autobahn auf Höhe Flintsbach aufgefunden wurden.

„Die Mühlen des Gesetzes mahlen langsam, aber zuverlässig“, stellte die Anklagevertretung im Hinblick auf das Verfahren fest. Die Rädchen der Strafverfolgung hätten in seinem Fall auch noch knapp 20 Jahre nach der Tat ineinandergegriffen.

Später Treffer in
einer Datenbank

Laut Anklage soll der Italiener an zwei anderweitig verfolgte und längst verurteilte Mittäter in Köln insgesamt 20 Kilogramm Kokain übergeben und sich damit des gemeinschaftlich unerlaubten Handels mit Betäubungsmittel in nicht geringer Menge schuldig gemacht haben.

Zum Transport wurden die Drogen anschließend hinter der Rücksitzbank eines Fiat Lancia eingebaut. Laut Anklage sollte die Lieferung auf Anordnung des 53-Jährigen nach Cagliari auf Sardinien gebracht werden. Bei einer polizeilichen Kontrolle am 12. November 2003 auf der Autobahn auf Höhe Flintsbach flog die Sache jedoch auf. „Die Verbauungen, speziell die Mittelarmlehne, haben serienmäßig nicht zum Auto gepasst“, erinnert sich eine Polizeibeamtin, die damals am Einsatz beteiligt war. Auch die Lehne der Rücksitzbank sei zu gerade gewesen.

Bei genauerem Hinsehen wurden dann 15 Pakete mit insgesamt rund 15 Kilo Kokain im Wageninneren aufgefunden. Die beiden Kuriere hätten damals keine Namen von Mittätern oder Auftraggebern genannt. Angeblich hätten sie die Drogen auf einem Parkplatz von maskierten Personen übernommen und außer dem Ziel keine weiteren Informationen, so die Polizeibeamtin.

Die Pakete seien feinsäuberlich in zwei Lagen Kunststofffolie und Klarsichtklebefolie verpackt gewesen. Darauf seien mehrere Fingerabdrücke sichergestellt worden, die damals keinen Personen zugeordnet werden konnten, jedoch in einem europäischen Datenspeicherungssystem hinterlegt worden seien, berichtete die Mitarbeiterin der Ermittlungsgruppe Rauschgift.

2020 gab es dann ein Match mit zwei der bis dahin unbekannten Spuren. Sie konnten eindeutig dem Angeklagten zugeordnet werden. Dabei wurde ihm ein Strafverfahren in Antwerpen wegen weltweiten Kokainhandels in großem Umfang zum Verhängnis. Im Rahmen der Ermittlungen kam es zum Abgleich aller Spuren im System und der Erkenntnis, dass sich der in Belgien geborene Italiener bei dem Verfahren in Deutschland auf zwei Kokainpäckchen mit seinem rechten Daumen verewigt hatte. Im Juli 2022 wurde der Angeklagte auf Sardinien in Auslieferungshaft genommen. Seit September ist er in Untersuchungshaft in der JVA Traunstein.

Zum Anklagevorwurf wollte er sich nur über seinen Verteidiger, Andreas Müller, äußern. Der betonte, dass sein Mandant weder die beiden anderweitig Verfolgten kenne, noch das Kokain übergeben habe. Allerdings räumte er ein, zwei Päckchen Kokain verpackt zu haben. Einer der damals Verurteilten, ein mittlerweile 43-Jähriger aus Braunau, sagte aus, dass er den Angeklagten noch nie gesehen habe. Er habe mit einer Mittäterin die Drogen damals auf einem Parkplatz in Köln von drei maskierten Leuten übernommen und die Anweisung bekommen, das Kokain nach Italien zu bringen. An mehr könne er sich nach so langer Zeit nicht mehr erinnern. Zu den Auftraggebern habe er keinen Kontakt gehabt, betonte der Zeuge, der seine Haft bereits verbüßt hat.

Aus Sicht von Staatsanwältin Dr. Reis war die Anklage nur teilweise zutreffend. Letztlich seien nur Fingerabdrücke auf zwei Verpackungen nachweisbar, und damit handle es sich nur um Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln. Zugunsten des Angeklagten werde das Geständnis gewertet und dass die Tat so lange zurückliege. Aufgrund des Urteils des Gerichts in Antwerpen aus 2017, das den Angeklagten wegen weltweiten Kokainhandels in einer kriminellen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten und einer Geldstrafe von 30000 Euro verurteilt habe, sei ein Härtefallausgleich vorzunehmen – und die Auslieferungshaft müsse eins zu eins angerechnet werden.

22 Monate
auf Bewährung

Daraus ergebe sich eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Der Verteidiger schloss sich den Ausführungen an, plädierte jedoch auf ein Strafmaß von elf Monaten.

Das Schöffengericht blieb mit einem Jahr und sechs Monaten knapp unter der Forderung der Anklagevertretung. „Der Sachverhalt ist lange her, der Angeklagte ist in Deutschland nicht vorgeahndet und die U-Haft hat bereits einen spürbaren Eindruck hinterlassen“, stellte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung fest. Das Urteil ist rechtskräftig.

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