Rosenheim/Wasserburg – Im Landkreis Rosenheim wurde bei einem kleinen Hühnerhalter im Bereich Wasserburg das hochpathogene Influenzavirus H5N1 festgestellt. In fünf verendeten Tieren aus dem Geflügelbestand konnte das Friedrich-Loeffler-Institut das Virus zum Teil in hohen Mengen nachweisen. Gestern wurden die übrigen Tiere des Bestandes gemäß Geflügelpestverordnung gekeult.
Da der betroffene Halter weniger als 50 Tiere hatte, musste das Landratsamt Rosenheim keine weitergehenden Maßnahmen wie Schutz- und Überwachungszonen ausweisen.
Das Landratsamt bittet, Bürger, verendetes Wassergeflügel wie Wildenten, Wildgänse oder Schwäne sowie größere Wildvögel wie Möwen oder Reiher dem Veterinäramt, der jeweiligen Gemeinde oder der Polizei zu melden. Tote Tiere sollten nicht ohne Schutzhandschuhe berührt werden.
Um Hühner, Truthühner, Enten, Gänse oder andere gehaltene Vögel vor der Geflügelpest zu schützen, hatte das Landratsamt Ende November eine Allgemeinverfügung erlassen. Halter haben seitdem eine ganze Reihe von Maßnahmen umzusetzen. Auch Geflügelmärkte dürfen nicht mehr stattfinden.