Schwierige Spurensuche

von Redaktion

Prozess nach Vergewaltigung in Obing – Noch zwei Verhandlungstage

Traunstein/Obing – Schwierig gestaltete sich die Spurensicherung der Kripo Traunstein auf einer schneebedeckten, kurz zuvor mit Gülle gedüngten Wiese in Obing. Dort hatte ein 32-jähriger Rumäne eine 55-jährige Frau nachts brual vergewaltigt. Der Kripobeamte berichtete gestern vor der Siebten Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzender Richterin Christina Braune, die Kleidung des Opfers sei durchnässt, verschmutzt und mit Gülle durchtränkt gewesen, die DNA-Suche schwierig. Der Prozess geht am Mittwoch, 25., und am Freitag, 27. Januar, jeweils um 9.15 Uhr weiter.

Unbeleuchtete
Abkürzung

Die Frau war in der Nacht zum 2. April 2022 nach der Arbeit bei leichtem Schneefall gegen 0.20 Uhr auf dem Heimweg, der normalerweise nicht mal fünf Minuten erfordert. Wie so oft, nahm sie eine Abkürzung über einen unbeleuchteten Fußweg.

Unmittelbar vor einer kleinen Brücke über den Moosmühlbach griff sie der Angeklagte von hinten an. Der Täter trug eine Kapuze über dem Gesicht und drückte ihr den Arm auf das Gesicht, sodass sie keine Luft bekam. In Todesangst gab sie die Gegenwehr auf. Gemäß Anklage von Staatsanwältin Karin Hahn und pauschalem Geständnis über seinen Verteidiger, Harald Baumgärtl aus Rosenheim, zerrte der Täter die Frau auf die dunkle Wiese. Unter Drohungen vergewaltigte der Rumäne die Geschädigte mehrfach. Um Schreie zu verhindern sprühte er ihr auch ein Deospray, das sie in ihrer Handtasche mitführte, ins Gesicht. Aus der Geldbörse der 55-Jährigen stahl er 230 Euro.

Das Martyrium der Geschädigten dauerte etwa eine Stunde. Dann stieß der Bauhelfer die Frau rückwärts in den eiskalten Bach und flüchtete in Richtung Kirche. Das Opfer lief verletzt und völlig verstört nach Hause. Der Lebensgefährte informierte sofort die Polizei.

Ein Polizist berichtete gestern im Zeugenstand über die Ermittlungsmaßnahmen. Man habe zahlreiche Zeugen befragt und Videoaufzeichnungen im Dorf, etwa von der Bank und von einem Einkaufsmarkt, in die Ermittlungen einbezogen. Aus Vernehmungen im Umfeld des 32-Jährigen sei klar geworden, dass er erst einige Wochen zuvor zum Arbeiten nach Deutschland eingereist war.

Ein anderer Kripobeamter informierte, die Spurensuche am Tatort sei problematisch gewesen. Erst habe man in der Wiese lediglich einige Zehn-Euro-Geldscheine gefunden. Nachdem der Schnee abgetaut sei, habe man einige Gegenstände aus Besitz der 55-Jährigen entdeckt, darunter ihr Handy und ein Feuerzeug.

Der Spurensicherer der Kripo Traunstein und Dagmar von Máriássy vom Rechtsmedizinischen Institut an der Universität München präsentierten vor der Siebten Strafkammer gemeinsam die Untersuchungsergebnisse.

Die Münchner Sachverständige hatte Hunderte von Spuren geprüft, darunter 236 Einzelspuren, und mit Vergleichsspuren abgeglichen. Unter dem Strich ergaben sich zahlreiche Mischspuren mit Genmaterial des Angeklagten und der Geschädigten.

Der Angeklagte konnte nach aufwendiger Fahndungsaktion in der Nacht des 9. April 2022 auf offener Straße in Obing gefasst werden. Einer Zivilstreife war er aufgefallen, als er in der Dunkelheit einem angeheiterten Pärchen nachschlich.

Der rechtsmedizinische Gutachter Dr. Fritz Priemer aus Wonneberg wurde eingeschaltet. Am Angeklagten registrierte der Sachverständige mehrere leichte Verletzungen, die zu dem Tatgeschehen eine Woche vorher auf der Schneewiese passen könnten. Definitive Aussagen seien aber nicht mehr möglich.

Posttraumatische
Belastungsstörung

Weiter ging der Rechtsmediziner auf die Verletzungen der 55-Jährigen, der Opferanwalt Korbinian Ortner aus Traunstein beisteht, ein. Dr. Priemer konnte nicht mit ausreichender Sicherheit eine „lebensgefährliche Behandlung“ durch den Angeklagten belegen. Im Vordergrund stünden die ausgeprägten psychischen Folgen mit einer posttraumatischen Belastungsstörung und bis heute anhaltendem therapeutischem Behandlungsbedarf.

Wenig Konkretes sagen konnte Dr. Priemer zu dem vom Angeklagten behauptetem Konsum vor der Tat von zwei Flaschen Jägermeister und tagsüber zusätzlich Haschisch. Es mangle an entsprechenden Fakten. Die Geschädigte hat nach ihren Angaben keine Anzeichen für eine starke Alkoholisierung bemerkt.

Artikel 3 von 10