Acht Jahre Haft für Vergewaltiger

von Redaktion

Erdrückende Beweislast: Der 32-Jährige, der in Obing eine Frau brutal missbraucht hatte, wird schuldig gesprochen. Für das Opfer und das Dorf ist der Fall damit noch längst nicht erledigt.

Traunstein/Obing – Der 32-jährige Rumäne, der in der Nacht zum 2. April 2022 eine 55-jährige Frau etwa eine Stunde lang brutal auf einer schnee- und güllebedeckten Wiese in Obing vergewaltigt hatte, muss für acht Jahre hinter Gitter. Die Siebte Strafkammer mit Vorsitzender Richterin Christina Braune verurteilte den Angeklagten gestern wegen Vergewaltigung des Opfers und Raubs von 230 Euro Bargeld. Staatsanwältin Karin Hahn hatte acht Jahre und vier Monate Haft beantragt, Verteidiger Harald Baumgärtl sieben Jahre und zehn Monate.

Der brutale Fall hatte in der Region für Aufsehen gesorgt. Die Frau war in der Nacht zum 2. April 2022 nach der Arbeit in einem Gasthof über einen unbeleuchteten Fußweg nach Hause gegangen. Etwa 150 Meter vor ihrer Wohnung fing sie der Bauhelfer, der erst seit Kurzem in der Nachbarschaft wohnte, gegen 0.20 Uhr am Moosmühlbach mit einem Griff von hinten an den Hals ab und zog sie über eine Strecke von 248 Metern hinter ein Gebäude auf eine Wiese. Er drückte ihr den Arm auf das Gesicht, sodass sie keine Luft bekam. Bei jedem Schreiversuch drückte der 32-Jährige gröber zu, sprühte ihr auch Deospray in das Gesicht. Die Frau hatte Todesangst. Zusätzlich drohte der Täter: „Tomorrow no police, sonst Familie tot.“ Nach der Tat stieß der Bauhelfer die Frau rückwärts in den eiskalten Bach und flüchtete. Das Opfer schleppte sich nach Hause. Der Lebensgefährte rief die Polizei.

„Tat hat Bevölkerung
fassungslos gemacht“

Der Angeklagte konnte schließlich im Rahmen einer großen Fahndung am 9. April 2022 nachts dingfest gemacht werden, als er in Obing ein Pärchen verfolgte. „Genau vor solchen Taten haben Frauen Angst. Die Tat hat die Bevölkerung fassungslos gemacht, die Gemeinde in Aufregung gehalten“, betonte Staatsanwältin Karin Hahn im Plädoyer. Sie habe „keinerlei Zweifel“, dass es zu den von der Geschädigten geschilderten „skrupellosen“ Tathandlungen kam. Am schlimmsten seien die psychischen Folgen für die Frau mit Schlafstörungen und Angstzuständen. Sie könne nicht allein im Haus bleiben.

Auf mittlerweile 28 Therapiesitzungen und die Notwendigkeit vieler weiterer Behandlungen verwies Nebenklagevertreter Korbinian Ortner in Anwesenheit seiner Mandantin. Der Opferanwalt schloss sich der Staatsanwältin an. Aus seiner Sicht müsse der Täter auch wegen Körperverletzung verurteilt werden.

Das Geständnis, „vielleicht spät, aber nicht zu spät“, führte Verteidiger Harald Baumgärtl ins Feld. Dadurch habe die Hauptverhandlung verkürzt werden können. Der Geschädigten sei „eine intensive und intime Vernehmung im Zeugenstand erspart geblieben“.

„Das ist ein Verbrechen, das auch von im Strafrecht tätigen Personen als herausragend bezeichnet werden muss“, eröffnete Richterin Christina Braune die Entscheidungsbegründung. Die 55-Jährige habe den Überfall als ein über sie Hereinbrechen beschrieben. Der Angeklagte sei nicht groß, aber von kräftiger Statur und habe die Nebenklägerin auf dem Fußweg überwältigt. Die mit Schnee und Gülle bedeckte Wiese sei „ekelerregend“ gewesen. Wenn die Frau etwas sagen wollte, habe der 32-Jährige ihr Gesicht in den Matsch gedrückt und ihr damit die Luft genommen. Dann habe sich der Angeklagte nahezu eine Stunde in verschiedener Weise an der Geschädigten sexuell vergangen.

Opfer war dem Täter
komplett ausgeliefert

Die Vorsitzende Richterin weiter: „Sie befand sich in einer schutzlosen und gefährlichen Lage. Wäre sie bei dem Stoß in den Bach nicht auf den Füßen gelandet, wäre sie in dieser Nacht vielleicht erfroren.“ Neben den körperlichen Beeinträchtigungen wögen die massiven psychischen Belastungen noch wesentlich schwerer. Die 55-Jährige könne nicht mehr ihrer Arbeit nachgehen, benötige umfangreiche Behandlungen, sei insgesamt stark eingeschränkt, könne nicht mehr unbeschwert leben.

Bei ihrer Aussage habe die Geschädigte keinerlei Belastungseifer an den Tag gelegt, unterstrich Braune. Die 55-Jährige habe doch umfangreicher befragt werden müssen: „Bei der Sachverständigen hat der Angeklagte die Tat abgestritten, in der Hauptverhandlung ein Geständnis abgelegt. Wir mussten prüfen, ob sein Geständnis taktisch war. Außerdem konnte das Opfer den Täter nicht identifizieren, da er vermummt war. Das erforderte eine weitgehende Beweisaufnahme.“ Die Aussage der Frau nur zu verlesen, sei nicht möglich. Das Gericht habe einen eigenen Eindruck gewinnen müssen zu den Folgen der Vergewaltigung. Unter dem Strich sei die Beweislage „erdrückend“, so die Vorsitzende Richterin. Im Kleid der Geschädigten sei DNA des Angeklagten gefunden worden. Eine am Pulli des Angeklagten fehlende Kordel sei zudem am Tatort gesichert worden.

Als positiv zu bewerten seien unter anderem das Geständnis und eine gewisse alkoholische Enthemmung, negativ zu Buche schlage die überfallartige Tatbegehung. Darüber hinaus spiele die Generalprävention eine erhebliche Rolle: „In Obing hat die Tat zu großer Verunsicherung geführt. Viele werden sich gut überlegen, ob sie die Tochter, die Frau allein aus dem Haus gehen lassen.“ Frauen seien in Sorge, ob sie allein den Heimweg antreten können. „Das sind für das Dorf dramatische Folgen.“ Ob das Urteil rechtskräftig wird, wurde gestern nicht bekannt.

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