Traunstein/Waldkraiburg – Äußerlich scheinbar völlig unberührt hat ein 56-jähriger Busfahrer aus Waldkraiburg das Urteil der Jugendschutzkammer Traunstein entgegengenommen. Ihm wurde vorgeworfen, sich knapp zwei Jahre lang an drei Buben unter anfangs 14 Jahren massiv vergangen zu haben. Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von neun Jahren wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in zwölf Fällen und Freispruch im Rest.
Staatsanwaltschaft plädiert auf 13 Jahre
Einzelheiten, um welche Fälle es im Einzelnen ging, waren vom Gericht nicht zu erfahren. Der Grund: Zum Schutz der Geschädigten trug Vorsitzende Richterin Heike Will die Urteilsgründe unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor.
Die Staatsanwältinnen Karin Hahn und Helena Neumeier hatten auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von 13 Jahren wegen 21 Fällen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern plädiert. Die Opferanwältinnen schlossen sich an. Verteidiger Andreas Knoll aus Waldkraiburg hatte hingegen Freispruch seines Mandanten beantragt. Der Busfahrer hatte in der 14-tägigen Hauptverhandlung nur selten etwas gesagt, dabei stets seine absolute Unschuld beteuert.
Dass er jetzt in zwölf Fällen für schuldig befunden wurde, bedeutet, dass die Kammer den belastenden Aussagen der inzwischen um die 16 oder 17 Jahre alten Opfer Glauben schenkte und ausreichende Beweise zur Überführung des Täters sah. Die jugendlichen Opfer mit den Nebenklagevertreterinnen Susanne Schomandl aus Rosenheim und Dr. Gabriele Schöch aus München zur Seite mussten dem Angeklagten in dem Prozess nicht im Gerichtssaal gegenüber treten, sondern wurden per schonender Videotechnik in einem anderen Raum vernommen.
Direkte Zeugen standen dem Gericht nicht zur Verfügung, wohl aber eine Reihe von Randzeugen beziehungsweise Zeugen, die vom Hörensagen etwas über die mutmaßlichen Missbrauchstaten erfahren hatten.
Drohungen auch gegen die Familie
Demnach hatte der 56-Jährige, der Buslinien im Landkreis Rosenheim befuhr, die Buben über seine berufliche Tätigkeit kennengelernt. Gemäß Anklageschrift versprach er ihnen Gratisfahrten, Geschenke oder Geld. Wenn sie ihm nicht zu Willen sein wollten, setzte es Drohungen, auch gegen die Familien.
Ans Licht kamen die Taten über die Eltern eines Buben, die ihren Sohn suchten und deshalb die Polizei verständigten. Sie hatten das Kennzeichen eines Fahrzeugs, das Privatauto des Angeklagten, notiert, als dieser ihren Sohn verbotenerweise mit in seine Wohnung nach Waldkraiburg nahm. Die Polizei fand den Buben nachts im Schlafzimmer des 56-Jährigen, wie ein Beamter in öffentlicher Sitzung der Kammer berichtete.