Traunstein – Wegen eines Pkw-Aufklebers mit dem Aufdruck „Hängt die Grünen, solange es noch Bäume gibt…“ verurteilte das Amtsgericht Traunstein mit Richter Wolfgang Ott einen 56-jährigen Motorrad-Fan aus einer Gemeinde südlich von Traunstein gestern zu einer Geldstrafe von 40 mal 60 Tagessätzen, somit von insgesamt 2400 Euro. Der Schuldspruch lautete auf „Volksverhetzung“.
Wie in dem Prozess, der nur eine Stunde dauerte, deutlich wurde, geht der Aufkleber mit dem längst gerichtlich überprüften Spruch auf eine nicht mehr existente politische Gruppierung zurück. Dreimal seit 2021 wurden Passanten auf den Aufkleber auf dem Heck des geparkten Wagens aufmerksam, unter anderem im Oktober 2022 vor einem Backshop in Traunstein.
Sie meldeten ihre Beobachtungen bei der Polizei, wie eine Beamtin der Kripo Traunstein gestern im Zeugenstand berichtete. Der 56-Jährige bekam einen Strafbefehl, gegen den er mit seinem Verteidiger Michael Vogel aus Traunstein Einspruch erhob. Der Angeklagte beteuerte gestern sinngemäß, er sei leidenschaftlicher Motorradfahrer und habe befürchtet, mit der Regierungsbeteiligung von Bündnis 90/Die Grünen in seinem Hobby eingeschränkt zu werden. Dagegen habe er mit dem Schildchen protestieren wollen.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft forderte gestern eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 60 Euro, also von 5400 Euro. Der Spruch sei eine Straftat, „nicht nur ein makabrer Witz.“ Der Verteidiger gelangte zu anderen rechtlichen Einstufungen gegenüber dem Strafbefehl und plädierte auf Freispruch seines Mandanten. Michael Vogel betonte, der 56-Jährige habe den Aufkleber eineinhalb Jahre am Wagen gehabt. Niemand habe den Inhalt ernst genommen. Der Verfasser des Zitats sei nie bestraft worden. Im Urteil meinte der Vorsitzende: „Ich denke, die Grünen werden Ihnen das Motorradfahren nicht verbieten.“ Dennoch bedeute der Spruch eine „Volksverhetzung“. kd