Teilerfolg im Kampffür Schutzgebiet

von Redaktion

Bund Naturschutz hat Klagerecht

Rosenheim/Leipzig – Im Streit um die Verkleinerung eines Landschaftsschutzgebietes im Landkreis Rosenheim hat der Bund Naturschutz in Bayern (BN) einen weiteren Teilerfolg errungen. Der Normenkontrollantrag des BN gegen die „Inntal-Süd“-Verordnung des Landkreises Rosenheim sei zulässig, urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Das Gericht hob damit ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurück nach München.

Der Landkreis hatte mit seiner „Inntal Süd“-Verordnung ein gut 4000 Hektar großes Gebiet unter Schutz gestellt, das damit rund 650 Hektar kleiner ist als zuvor. Dagegen geht der Bund Naturschutz (BN) seit fast zehn Jahren vor. „Dies ist ein großer Erfolg für den Naturschutz“, kommentierte BN-Landesgeschäftsführer Peter Rottner die Entscheidung. „Damit ist ein entscheidender doppelter rechtlicher Durchbruch erreicht worden. Denn aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ergibt sich, dass Umweltverbände sich auf die Alpenkonvention berufen können. In der Alpenkonvention ist festgelegt, dass Schutzgebiete nicht verkleinert werden dürfen.“

Der BN-Landesvorsitzende Richard Merger sagte: „Hoffentlich erkennen die Behörden und die Politik, dass sie spätestens jetzt die in der Alpenkonvention niedergelegten Schutzvorschriften ernst nehmen müssen.“

Die Naturschützer hatten bereits 2014 gegen die Verkleinerung des Landschaftsschutzgebiets geklagt.

Artikel 8 von 11