Bund Naturschutz kann wegen Landschaftsschutzgebiet Inntal-Süd klagen
Im Landschaftsschutzgebiet „Inntal-Süd“ liegen zahlreiche Gemeinden, die sich durch die damit verbundenen Auflagen in ihrer Ortsentwicklung eingeengt sehen. Foto Schellmoser
Wann dürfen Umweltvereinigungen wie der Bund Naturschutz gegen europäisches Umweltrecht klagen? Dieser Frage ging das Bundesverwaltungsgericht nach. Mit einer für den Bund Naturschutz erfreulichen Entscheidung. Grund war die Verkleinerung des Landschaftsschutzgebietes Inntal-Süd.
Rosenheim – Wird das Landschaftsschutzgebiet Inntal-Süd künftig wieder wachsen? „Ich habe keine Kristallkugel vor mir”, sagt Peter Kasperczyk, der frühere Vorsitzende des Bund Naturschutz Kreisgruppe Rosenheim. Die ursprüngliche Größe wird das Schutzgebiet nicht mehr bekommen, aber „es ist vorstellb