Rosenheim – Wird das Landschaftsschutzgebiet Inntal-Süd künftig wieder wachsen? „Ich habe keine Kristallkugel vor mir”, sagt Peter Kasperczyk, der frühere Vorsitzende des Bund Naturschutz Kreisgruppe Rosenheim. Die ursprüngliche Größe wird das Schutzgebiet nicht mehr bekommen, aber „es ist vorstellbar, dass man die Verluste an anderer Stelle wieder ausgleicht”. Grund dieser Hoffnung ist ein neues Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Es erlaubt Umweltverbänden wie dem Bund Naturschutz eine Klagebefugnis bei Normenkontrollklagen, wenn durch die Änderung der Norm europäisches Recht verletzt wird.
Das Landschaftsschutzgebiet Inntal-Süd erstreckt sich südlich von Rosenheim den Inn entlang bis hin zur Grenze bei Kiefersfelden. Seit dem Erlass der Landschaftsschutzverordnung im Jahr 1952 hat sich das Inntal verändert. 4667 Hektar war das unter Schutz gestellte Gebiet damals groß. Die Gemeinden Stephanskirchen, Rohrdorf, Raubling, Neubeuern, Brannenburg, Nußdorf, Flintsbach, Oberaudorf und Kiefersfelden sind Teil dieses Schutzgebietes. Was damals aber nicht abzusehen war, war der erhebliche Zuzug von neuen Bürgern und den damit verbundenen Neubauten.
Um 650 Hektar
verkleinert
Seitdem wurde das Schutzgebiet mehrfach neu geregelt, um dem Baufortschritt in den Gemeinden nicht im Wege zu stehen, und ist in der Fassung vom 10. April 2013 um rund 650 Hektar verkleinert worden. Gegen diese Verkleinerung hatte damals der Bund Naturschutz geklagt – ohne Erfolg. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ließ die Klage gar nicht erst zu. Daraufhin wurde vom Bund Naturschutz Revision eingelegt.
„Gerade im Alpenvorland hat der Erhalt intakter Landschaft einen besonderen Stellenwert”, sagt Hubert Weiger, Ehrenvorsitzender des Bund Naturschutz in Bayern. Doch gerade der Flächenverbrauch durch neue Gewerbe- und Siedlungsgebiete und neue Straßen nehme immer weiter zu. „Diese krebsartige Gebietsentwicklung hat mit einem organischen Wachstum nichts mehr zu tun.“ Es geht dem Bund Naturschutz um die mangelnde Durchsetzung des Landschaftsschutzes.
Deswegen wurde eine neue Klage beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht – diesmal mit Erfolg. Mit der Entscheidung wird dem Bund Naturschutz und anderen Umweltverbänden nun eine Klagebefugnis bei Normenkontrollklagen zugesprochen. Mit einer Normenkontrolle wird die Vereinbarkeit von Rechtsnormen mit höherrangigem Recht kontrolliert, also mit Bundes- oder EU-Recht. Das Urteil sei ein großer Erfolg für den Naturschutz, sagte der Landesgeschäftsführer des Bund Naturschutz, Peter Rottner.
„Natürlich begrüße ich die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts”, sagt auch Peter Kasperczyk. „Wir klagen ja schon seit langer Zeit. Es ist ein wichtiges Thema aus Sicht des Naturschutzes.”
Für die Gemeinden im Inntal stellen die Vorgaben in Bezug auf das Landschaftsschutzgebiet allerdings eine Herausforderung dar. Ein Beispiel aus Brannenburg: Dort hat man derzeit ein konkretes Problem. Die Gemeinden Nußdorf, Flintsbach und Brannenburg betreiben gemeinsam einen Wertstoffhof auf dem Gelände des Abwasserzweckverbandes. Es ist absehbar, dass dieser Platz gebraucht wird. Also muss der Wertstoffhof umziehen. Dafür gäbe es einen guten Platz, der allerdings im Landschaftsschutzgebiet liegt. „Und da geht gar nichts”, sagt Matthias Jokisch, Bürgermeister von Brannenburg. „Mit der Gestaltung des Umfelds kann man das auch so machen, dass es kein so heftiger Eingriff in die Natur ist.”
Was ist nun mit den 650 Hektar, die aus dem Schutzstatus herausgenommen wurden? Die ursprüngliche Größe wird das Schutzgebiet nicht mehr bekommen. Man könnte sich aber vorstellen, dass beispielsweise Kiefersfelden nicht genutzte Flächen wieder dem Landschaftsschutzgebiet zuführt, meint Peter Kasperczyk, und dass man auch woanders, beispielsweise in Raubling, Flächen, die wertvoll wären, aber bislang nicht im Schutzgebiet sind, dafür unter Schutz stellt. „Das wäre eine denkbare Möglichkeit. Ob man dann auf die ursprüngliche Größe kommt, ist eine Sache der Verhandlung.”
Verhandlungen wünscht sich auch Bürgermeister Matthias Jokisch. Es ginge bei dem Beispiel des Wertstoffhofes nicht um ein Jahr hin oder her. „Aber man sollte sich an einen Tisch setzen und überlegen, wie man es machen kann und nicht sagen, dass es gar nicht geht.”
Geringfügige
Vergrößerung
Während das Landschaftsschutzgebiet Inntal-Süd vor zehn Jahren verkleinert wurde, könnte bald ein anderes wachsen, wenn auch nicht um viel. 6,5 Hektar sollen aus dem aktuellen Geltungsbereich des Schutzgebietes „Schutz des Inntals” zwischen Griesstätt und Stephanskirchen herausgenommen werden. Im Gegenzug sollen 6,8 Hektar naturschutzfachlich höherwertige Flächen einbezogen werden – ein Gewinn von 3000 Quadratmetern.
Dieser Änderung müssen sowohl der Kreisausschuss als auch der Kreistag noch zustimmen. Auf den neu frei gewordenen Flächen an der B15 soll unter anderem auch die Straßenmeisterei des Staatlichen Bauamts Rosenheim ein neues Zuhause bekommen. Martin Lünhörster