Miteinander für den Landkreis-Nachwuchs im Einsatz

von Redaktion

Vereinbarung gibt Kreisjugendring mehr Entscheidungsfreiheit – Aufgaben und Tätigkeiten genau definiert

Rosenheim – Die Kommunale Jugendarbeit und der Kreisjugendring arbeiten schon seit vielen Jahren eng zusammen. Die Rahmenvereinbarung sowie die Kooperationsvereinbarung, die diese Zusammenarbeit im Detail regelt, sind nun überarbeitet und um aktuelle Projekte ergänzt worden.

Landrat Otto Lederer, Kreisjugendamtsleiterin Sabine Stelzmann sowie Erika Spohn, Vorsitzende des Kreisjugendrings Rosenheim, haben beide Vereinbarungen im Landratsamt unterzeichnet. Der Kreisjugendring ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und übernimmt für den Landkreis Rosenheim ebenfalls Aufgaben der Jugendarbeit.

In der Rahmenvereinbarung sind die Aufgaben und Tätigkeiten sowie die Finanzierung und die Personalstruktur näher definiert. Die Kooperationsvereinbarung regelt die Zusammenarbeit und die gemeinsamen Projekte im Detail. „Die neue Version gibt dem Kreisjugendring mehr Freiheiten, eigenständig zu entscheiden“, betont Jugendamtsleiterin Sabine Stelzmann.

So ist zwar der Rahmen im Bereich Budget und Personal definiert, innerhalb dieser Grenzen können sich die Ehrenamtlichen des Kreisjugendrings nun aber freier bewegen.

Als Ziel der gemeinsamen Arbeit sollen in erster Linie die Interessen von Kindern, und jungen Menschen bis 27 Jahre, im Landkreis bestmöglich vertreten werden – besonders auch im Rahmen der verbandlichen Jugendarbeit. Beispiele für solche Aufgaben sind Ferienangebote, jugendkulturelle Veranstaltungen oder Bildungsangebote, aber auch Hilfe durch Arbeitsmaterial oder Verleihangebote.

Besonders erfreut zeigt sich der Landrat über das Jugendbildungshaus am Luegsteinsee in Oberaudorf, für das der Kreisjugendring die Trägerschaft übernommen hat. Das Haus stehe, so Otto Lederer weiter, vorrangig Jugendverbänden, Vereinen und Schulen zur Verfügung.

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