Walzfrist der Grünlandflächen endet

Verbot gilt in Oberbayern bis 15. März

Rosenheim – Zum Schutz von Wiesenbrütern verbietet das bayerische Naturschutzgesetz seit dem Jahr 2020 das Walzen von Wiesen und Weiden nach dem 15. März bis zur ersten Mahd. Anders als in den vergangenen Jahren, wird es in diesem Jahr keine Verschiebung der Walzfrist durch die Regierung von Oberbay

Donnerstag, 29. Januar 2026

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