Rosenheim – Zum Schutz von Wiesenbrütern verbietet das bayerische Naturschutzgesetz seit dem Jahr 2020 das Walzen von Wiesen und Weiden nach dem 15. März bis zur ersten Mahd. Anders als in den vergangenen Jahren, wird es in diesem Jahr keine Verschiebung der Walzfrist durch die Regierung von Oberbayern geben. Ein Walzen auf Grünland ist somit ab 15. März in ganz Oberbayern untersagt.
Die Beseitigung von Unwetter-, Wild- und Weideschäden bleibt von diesem Verbot unberührt, auch das Abschleppen und Striegeln der Wiesen, sowie das Pflegen der Bestände mit einer Striegel-Walz-Kombination bleibt weiterhin erlaubt.
Grundlage für diese Entscheidung sind aktuelle Daten und Witterungsprognosen des Deutschen Wetterdienstes sowie die fachlichen Beurteilungen der bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft. Die meisten Lagen waren im Februar über längere Phasen schneefrei.
Durch die geringen Winterniederschläge begannen die Böden früh oberflächlich abzutrocknen. Witterungsprognosen bis Mitte März lassen erwarten, dass das trockene Wetter trotz vereinzelt angekündigter lokaler Niederschläge anhält und die Befahrbarkeit des Grünlands noch bis zum Ablauf der Walzfrist möglich ist.