Rosenheim – „Die Herausforderungen der letzten Jahre waren riesig“, sagte Bayerns Finanzminister Albert Füracker bei einem Treffen mit Rosenheimer Unternehmern. Grundsteuer, Erbschaftssteuer und die Bewältigung der Kosten für die Pandemie beschäftigen viele. Füracker, gebürtiger Oberpfälzer, besuchte die OVB-Redaktion und stellte sich unseren Fragen.
Herr Minister Füracker, Sie haben sich kürzlich mit Unternehmern aus der Region Rosenheim getroffen, um deren dringliche Themen zu besprechen. Dabei ging es auch um die Unsicherheit in Bezug auf neue Steuergesetze, unter anderem die gerade reformierte Grundsteuer. Aus Reihen der Unternehmer war zu hören, dass die in ihrer jetzigen Form nicht gerecht sei. Sehen Sie das auch so?
Fakt ist zunächst, dass die Neuregelung der Grundsteuer keine politische Idee war, sondern eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts. Der Bund hat ein Modell gewählt, das aus bayerischer Sicht weder fair noch praktikabel ist. Beim Bundesmodell muss alle sieben Jahre erneut eine Grundsteuererklärung abgegeben werden und alle sieben Jahre steigen erwartbar auch die Steuern, weil die Immobilien teurer werden – und dass verbunden mit riesiger Bürokratie. Wir haben uns in Bayern bewusst gegen ein wertabhängiges Modell und für weniger Bürokratie entschieden. Dabei setzen wir auf klare Faktoren: die Größe des Grundstücks, die Größe der Wohnfläche und die Nutzungsart. Dies ist eine transparente, nachvollziehbare Basis für die künftige Berechnung der Grundsteuer. Diese Daten müssen auch nur einmal abgegeben werden, nicht wie beim Bund alle sieben Jahre. Das ist ein riesiger Schritt zur Entbürokratisierung im Steuerrecht. Mit der Grundsteuer ermöglicht die Kommune wichtige öffentliche Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger. Die Grundsteuer beruht auf dem Grundgedanken, welchen Aufwand eine Gemeinde für ein Grundstück hat. Je größer ein Grundstück ist, desto größer ist in der Regel auch der kommunale Aufwand. Daher empfinde ich unsere Grundsteuer als gerecht. Denn was ein Haus wert ist, wird ja zum Beispiel bei der Erbschaftssteuer bewertet, oder was die Eigentümerin oder der Eigentümer verdient, wird bei der Einkommenssteuer bewertet. Die Größe des Grundstücks ist auch der maßgebliche Faktor beim kommunalen Abgabengesetz, zum Beispiel bei Anschlüssen von Wasser oder Kanal. Im Vergleich zu anderen Bundesländern halte ich das bayerische Grundsteuermodell daher für das Beste.
Letztendlich entscheidet der Hebesatz der Kommunen über die Höhe der Grundsteuer. Die Hebesätze sind allerdings sehr unterschiedlich. Als Beispiel erhebt die Stadt Rosenheim einen Satz von 480 Prozent, die Nachbargemeinde Stephanskirchen nur 270 Prozent. Ist das fair?
Wir haben ein grundgesetzlich garantiertes Hebesatzrecht der Kommunen. Die Grundsteuer ist eine kommunale Steuer, das heißt das gesamte Steueraufkommen steht ausschließlich den Kommunen zu. Eigentlich ist der Freistaat daher nur Dienstleister für seine Kommunen. Dieses Hebesatzrecht wird auch nicht angetastet. Die neue Grundsteuer verteilt das Steuersubstrat innerhalb einer Kommune neu. Wir appellieren an die Kommunen, alleine wegen der Reform selbst nicht mehr Steuern zu erheben als zuvor – also aufkommensneutral zu agieren.
Bayern hat die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung bis Ende April verlängert. Bis Mitte Januar wurden nur knapp die Hälfte aller Erklärungen abgegeben. Wie viele erwarten Sie letztendlich?
Ende Januar waren es etwa 70 Prozent. Derzeit sind es etwa 76 Prozent.
Haben Sie eine Erklärung, warum da noch so viele fehlen?
Auch bei anderen Steuerverfahren werden bis kurz nach Ende der Frist häufig etwa 70 Prozent der Erklärungen abgegeben. Diese Werte sind also nicht ungewöhnlich. Wir sind da sehr pragmatisch. Man muss bedenken: Das ist die größte Steuerreform seit Jahrzehnten. Unsere Steuerberaterinnen und Steuerberater sind in den letzten Jahren massiv belastet: Corona-Hilfen, Energiehilfen und die Grundsteuer. Das verstehen wir und haben daher die Frist noch einmal um drei Monate verlängert.
Auch die Änderung des Bewertungsgesetzes der Erbschaftssteuer bewegt die Menschen. Im Extremfall könnte es dazu kommen, dass Erben gezwungen sind, das Grundstück zu verkaufen, um die Steuer begleichen zu können. Sie haben sich im Dezember für eine Erhöhung der Freibeträge ausgesprochen. Ist das jetzt noch realistisch?
Bayern kämpft ja schon länger dafür. Wir haben schon in der Großen Koalition 2020 in Berlin den Antrag eingebracht, dass die Freibeträge erhöht werden müssen. Zudem haben wir auch eine Regionalisierung der Freibeträge gefordert, weil die Grundstückssituation in Rosenheim eben eine ganz andere ist als in der Uckermark. Das wurde vom damaligen SPD-Finanzminister Olaf Scholz abgelehnt, genauso wie es jetzt wieder abgelehnt wurde. Die Bewertungskriterien für Immobilien mussten nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts angepasst werden. Das kritisiere ich auch nicht. Wenn jedoch die Bewertung deutlich steigt, muss auch der Freibetrag deutlich steigen. Und das ist bisher nicht geschehen. Mit unserer Verfassungsklage wollen wir das gerichtlich prüfen lassen und hoffen, das Gericht wird unsere Haltung teilen.
Haben Sie Hoffnung, dass das passieren wird?
Ja, habe ich. Weil ich mir nicht vorstellen kann, dass es rechtens ist, dass wir bundesweit die gleichen Freibeträge anwenden müssen, bei einer derart unterschiedlichen Wertentwicklung in Deutschland.
Was würden Sie Grundstückseigentümern und potenziellen Erben jetzt empfehlen?
Als Politiker ist es immer schwierig, pauschale Empfehlungen zu geben, weil gerade im Steuerrecht die Fälle individuell so unterschiedlich sind.
Ministerpräsident Markus Söder hat angekündigt, Klage gegen den Länderfinanzausgleich erheben zu wollen. Bayern hat 9 Milliarden Euro gezahlt, 2022 fast 10 Milliarden. Bayern war selbst bis Mitte der 80er-Jahre Nehmerland. Ist das nicht einfach ein notwendiges Übel als Teil der Bundesrepublik? Die Starken helfen den Schwachen?
Solidarität ist ein wesentliches Element des Föderalismus – das ist ganz klar! Jedoch kann man nicht auf Dauer die Schwachen stärken, indem man die Starken schwächt. Wir müssen auch darauf achten, dass die Starken stark und leistungsfähig bleiben. Beim Finanzkraftausgleich sind diese Entwicklungen aber sehr auseinandergewachsen. Wir haben bis Ende der 80er-Jahre 3,4 Milliarden Euro bekommen, seitdem haben wir aber über 108 Milliarden Euro gezahlt. Und wir werden weiterhin zahlen, ganz klar – wir bleiben solidarisch. Aber es kann nicht sein, dass Bayern allein mehr als die Hälfte dessen zahlt, was umverteilt wird. Ich kann den bayerischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern nicht erklären, dass mit diesem Geld in anderen Bundesländern Leistungen ermöglicht werden, die es bei uns nicht gibt, wie beispielsweise in Berlin ein 29-Euro-Ticket für alle und kostenlose Kindergärten. Deswegen sind wir für eine faire Verteilung. Ein Beispiel: Die Grunderwerbsteuer fließt in den Finanzkraftausgleich mit dem durchschnittlichen Grunderwerbsteuersatz in Deutschland ein. Wir zahlen also für einen Grunderwerbsteuersatz von 5,5 Prozent in den Finanzkraftausgleich ein, obwohl wir selbst in Bayern tatsächlich nur 3,5 Prozent erheben. Das ist schon unverständlich. Aber es kommt noch besser: Das Land Sachsen, das bislang ebenfalls einen Grunderwerbsteuersatz von 3,5 Prozent hatte, erhöht auf 5,5 Prozent. Die Erhöhung in Sachsen führt zu einem höheren durchschnittlichen Grunderwerbsteuersatz in Deutschland. In der Folge muss Bayern zukünftig noch mehr bezahlen, obwohl wir nicht einen Cent mehr Einnahmen haben. Deswegen bin ich dafür, das bestehende Ausgleichssystem vom Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen.
Sie sind ja nicht nur Finanzminister, sondern auch bayerischer Heimatminister. Was bedeutet Heimat in dieser schnellen Welt heute noch für Sie?
Für mich umfasst Heimat zwei Dinge. Einen Ort, das kann der Wohnort oder auch der Geburtsort sein. Man kann als Mensch natürlich auch mehrere Heimaten haben. Das Zweite ist ein Lebensgefühl und das Empfinden: Hier bin ich richtig, hier gehöre ich dazu, hier gefällt es mir. Natürlich ist es ein eigenes und besonderes Empfinden, Bayer zu sein. Selbst in meiner Heimat kenne ich Menschen, die nach Bayern gezogen sind und nun fast bayerischer sind als so manch ein geborener Bayer. Aber Lebensgefühl ist in Bayern sehr vielfältig, weil die Menschen in Rosenheim anders empfinden als die in Kulmbach oder Aschaffenburg. Das ist das Wunderbare, diese Differenziertheit auf der einen Seite und trotzdem diese Zusammengehörigkeit in einer gemeinsamen bayerischen Heimat.
Viele Kommunen sind bereits am Rande ihrer Belastbarkeit. Was kann man denn da noch tun?
Wir müssen zum Beispiel darauf achten, dass alle Bundesländer im Verhältnis zu ihren Einwohnern gleich viele Menschen aufnehmen. Natürlich geht es auch um die Unterbringungsmöglichkeiten. Wir stellen, wo möglich, staatliche Gebäude zur Verfügung. Das letzte Mittel ist in der Not aber leider oft die Turnhalle, besonders kurz nach der Ankunft. Der Bund ist hier in der Verantwortung, aber stellt sich taub. Der Flüchtlingsgipfel mit der Bundesinnenministerin hat nichts vorangebracht. Der Bundeskanzler taucht ab.
Vor einem Monat wurde das Jubiläum 140 Jahre Trachtenbewegung in Bayern gefeiert. Wie sehen Sie das Brauchtum noch in Bayern? Ist dafür noch Platz?
Wir pflegen Bräuche und Traditionen sogar mehr als früher. Als ich Jugendlicher war, wurden auf dem Land leider immer weniger traditionelle Feste gefeiert. Heute stellen junge Leute wieder mehr Maibäume auf und feiern unsere Traditionen und Kultur. Ich glaube, dass das Heimatgefühl und Brauchtum zu pflegen eine echte Renaissance erfahren hat – und damit auch eine sehr gute Zukunft.
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