Sechseinhalb Jahre Haft für Brandstifterin

von Redaktion

Schwurgericht Traunstein Richter ordnet Unterbringung der 61-jährigen Rentnerin in Psychiatrie an

Traunstein/Riedering – Ein nächtlicher Brand, gelegt von einer 61 Jahre alten Rentnerin in ihrer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Riedering, brachte zumindest sieben schlafende Menschen in höchste Gefahr.

Glücklicherweise wurde niemand verletzt. Das Schwurgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Volker Ziegler verhängte gestern eine Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren und ordnete die Unterbringung der Frau in einer psychiatrischen Einrichtung an – wegen siebenfachen versuchten Mords aus Heimtücke, versuchter Brandstiftung mit Todesfolge und schwerer Brandstiftung.

Rauchmelder
entfernt

Im ersten Stock des Fünfparteienhauses lebte die 61-Jährige seit elf Jahren. In der gleichen Etage sowie im Dachgeschoss und im Erdgeschoss schliefen in der Nacht des 18. August 2022 die anderen Bewohner, darunter die Vermieterin und eine Familie mit drei minderjährigen Kindern.

Staatsanwalt Wolfgang Fiedler zufolge entfernte die 61-Jährige vor der Brandlegung die Rauchmelder in ihrer Wohnung. Dann verschüttete sie Benzin um einen Holzschrank im Flur des Treppenhauses, zündete es an und fuhr mit ihrem Pkw weg.

Der Brand breitete sich in der Wohnung und im Flur des ersten Stockwerks schnell aus.

Feuerwehren aus der Region gelang es, zügig die Flammen zu löschen. Die Menschen in den oberen Etagen brachten Feuerwehrleute mit Leitern über die Balkone in Sicherheit. Die Balkone der Bewohner lagen gemäß Kripo gut sieben beziehungsweise vier Meter über Grund.

Die Wohnung der 61-Jährigen war hinterher ausgebrannt, das Treppenhaus schwer in Mitleidenschaft gezogen. Der Staatsanwalt ging von einem Schaden von rund 300 000 Euro aus.

Vor dem Brand in Riedering hatte die 61-Jährige offenbar in Raubling bei Verwandten im Freien Brennbares mit kaum Schaden entzündet. Danach war sie nach Riedering zu der Haupttat gefahren. Ihr ausgebrannter Pkw wurde später am gleichen Tag bei Lenggries an der Bundesstraße B13 entdeckt. Sie selbst wurde verletzt auf einem Trampelpfad in den Isar-Wäldern bei Hohenwiesen aufgegriffen und mit einem Rettungshubschrauber in eine Klinik geflogen.

Zu dem Pkw-Brand meinte der Sachverständige, Dr. Hans Zwicknagl vom Bayerischen Landeskriminalamt, auf dem Rücksitz seien brennbare Flüssigkeiten verschüttet und angezündet worden. Durch die Stichflamme habe die Fahrerin vermutlich nach einem Schreckmoment das Auto reflexartig verlassen.

Die Sachverständige Dr. Barbara Stöttner vom Rechtsmedizinischen Institut an der Universität München stellte an der 61-Jährigen kurz darauf Brandverletzungen ersten und zweiten Grades an Händen und Armen sowie versengtes Kopfhaar fest.

Die Angeklagte hatte nach eigenen Angaben in Riedering wie in Lenggries in Selbstmordabsicht gehandelt. Verteidiger Raphael Botor aus Rosenheim hatte am ersten Prozesstag erklärt, seine Mandantin leide seit Langem unter schweren Depressionen. Sie habe nicht mehr weiter gewusst.

Sie habe aber „nie gewollt, dass jemand zu Schaden kommt“, ließ die 61-Jährige über den Verteidiger wissen. Näheres zu ihrer Person wurde nicht bekannt. Das psychiatrische Gutachten erfolgte unter Ausschluss der Öffentlichkeit, ebenso die Plädoyers.

Staatsanwalt Wolfgang Fiedler beantragte abschließend acht Jahre Haft und Unterbringung mit Verurteilung im Sinn der Anklage. Verteidiger Raphael Botor hielt vier Jahre Freiheitsstrafe plus Unterbringung, allerdings „nur“ wegen schwerer Brandstiftung, für angemessen. In der Urteilsbegründung sprach der Vorsitzende Richter von „einem perfiden Plan“. Ein hoher Brandschaden sei entstanden.

Monatelang im
Ausweichquartier

Die Mieter im Obergeschoss hätten monatelang nicht in ihre Wohnungen zurückkehren können. Mordmotiv sei „Heimtücke“ gegenüber den arg- und wehrlosen Personen, die sich in Sicherheit glaubten im Gebäude.

Das Schwurgericht habe einen „Tötungsvorsatz“ bejaht angesichts des hochgefährlichen Geschehens mit Benzin als Brandbeschleuniger. Zulasten der 61-Jährigen gingen die Folgen der Tat, ihr Vorgehen und die Verwirklichung gleich mehrer Delikte.

Zur unbefristeten Unterbringung führte Volker Ziegler aus, unbehandelt bestehe eine hohe Wiederholungsgefahr für ähnliche Taten.Monika Kretzmer-Diepold

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