Rosenheim – Aus aktuellem Anlass weist die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Rosenheim beim Führerscheintausch nochmals darauf hin, dass die Abarbeitung der ersten Antragswelle (Jahrgänge 1953 bis 1958 sowie 1959 bis 1964) noch immer nicht abgeschlossen ist und derzeit die Jahrgänge 1965 bis 1970 aufgerufen wurden, den alten Papierführerschein umzutauschen.
Ein Grund für die Verzögerungen ist, dass viele Personen einen Antrag stellen, die noch nicht zwingend den alten Führerschein in einen neuen EU-Kartenführerschein tauschen müssten. Hierzu gehören auch Bürger des Landkreises Rosenheim, die zwar zu den aufgerufenen Jahrgängen gehören, aber bereits einen Kartenführerschein besitzen. Dieser Personenkreis muss je nach Ausstellungsdatum des Kartenführerscheins erst ab 2025 tauschen. Die Jahrgänge 1953 bis 1970 müssen ihre Papierführerscheine bis zum 19. Januar 2024 getauscht haben.
Daher der eindringliche Appell der Fahrerlaubnisbehörde an die Führerschein-Inhaber: Zurzeit stehen zum Führerscheinumtausch nur die Geburtsjahrgänge bis 1970 mit Papierführerschein an. Wer später geboren ist, soll bitte noch mit einem Antrag warten.
Weiterhin bittet das Landratsamt Rosenheim, die freien Termine der Fahrerlaubnisbehörde jetzt in den kommenden Monaten, aber auch in den Ferienzeiten zu nutzen und nicht wie in den vergangenen zwei Jahren diese erst geballt in den Monaten Dezember bis Februar wahrzunehmen.