Traunstein/Kiefersfelden – „Nur“ wegen gefährlicher Körperverletzung durch regelmäßiges Verabreichen verschiedener hochwirksamer, nicht von Ärzten verschriebener Medikamente an ihrem Vater (89) hat das Schwurgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Volker Ziegler gestern Inge S. (64) zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Staatsanwalt Wolfgang Fiedler hatte zusätzlich wegen versuchten Mordes auf zwölf Jahre Freiheitsstrafe plädiert, während die Verteidiger Harald Baumgärtl und Benedikt Stehle nach dem Prinzip „Im Zweifel für die Angeklagte“ Freispruch beantragt hatten.
Sieben Tage lang hatte das Gericht den Fall anhand von über 30 Zeugen, vier Sachverständigen und Beweismitteln wie Telefonüberwachungsprotokollen geprüft. Die 64-Jährige wurde beschuldigt, ihren Vater aus Habgier heimtückisch vergiftet zu haben. Sie soll ihm, so der Vorwurf, persönlich oder indirekt über Pflegerinnen über mehr als sechs Monate hinweg einen Mix aus starken Beruhigungs- und Schmerzmitteln verabreicht haben.
Angeklagte wies
Vorwürfe stets zurück
Der Mann mit vier Kindern aus erster Ehe, darunter die Angeklagte, hatte nach dem Tod seiner zweiten Ehefrau im April 2020 allein in seinem Haus in Kiefersfelden gelebt. In dieser Zeit betreute ihn vor allem die 64-Jährige, die vorher lange im Ausland lebte. Pflegekräfte wurden ab Mitte 2021, als sich sein Zustand zunehmend verschlechterte, engagiert. Inge S. bestand laut Anklage stets darauf, eigenhändig die Medikamente vorzubereiten. Ende Oktober 2021 musste der 89-Jährige wegen seiner schlechten Verfassung in eine Klinik in Rosenheim. Die Ärzte stellten eine Intoxikation mit Schmerz- und Beruhigungsmitteln in teils hohen Konzentrationen fest und informierten die Polizei.
Trotz seines lebensgefährlichen Zustands holte die Familie den 89-Jährigen heim. Am Abend war er nicht mehr ansprechbar. Sanitäter und Polizei veranlassten, dass der Patient wieder ins Krankenhaus kam. Dort verstarb der Mann am 16. November 2021.
In dem Ermittlungsverfahren der Kripo Rosenheim, anfangs gegen alle vier Geschwister, blieb die 64-Jährige als einzige Tatverdächtige übrig. Sie sollte es auf das Vermögen des Vaters in Höhe von etwa 700000 Euro abgesehen haben. Nachdem sie sich alle Vollmachten des Vaters gesichert hatte, überwies sie sich und den Geschwistern im Jahr 2021 binnen vier Monaten jeweils knapp 114000 Euro. Vor Gericht schwieg sie bei Prozessbeginn, wies dann später jegliche Vorwürfe zurück.
Die psychiatrische Sachverständige Dr. Susanne Lausch aus Straubing umriss die 64-Jährige mit einem überdurchschnittlichen Intelligenzquotienten von 126 als Persönlichkeit mit „histrionischen und narzisstischen Anteilen – aber nicht von klinischem Ausmaß“.
Aus psychiatrischer
Sicht voll schuldfähig
Solche Menschen wollten nach außen gut dastehen, suchten nach Aufmerksamkeit und Bewunderung: „Reichtum, Macht, Schönheit spielen eine große Rolle.“ Andererseits verfügten sie über wenig Empathie gegenüber ihrer Umgebung: „Sie handeln aus Überzeugung, Normen gelten für andere, aber nicht für sie.“ Die Angeklagte sei aus psychiatrischer Sicht voll schuldfähig, schloss die Gutachterin.
„Die Überführung der Angeklagten ist zweifelsfrei möglich“, betonte Staatsanwalt Wolfgang Fiedler. Bis zum Tod der zweiten Frau habe die 64-Jährige jahrzehntelang keinen Kontakt zum Vater gehabt. Sie habe dann von seinem Vermögen erfahren und ihn wegen Vollmachten zu ihren Gunsten „zum Rechtsanwalt geschleppt“. Obwohl keine eindeutige Todesursache gefunden worden sei, komme allein die Angeklagte für den lebensgefährlichen Medikamentencocktail in Betracht. Die Pflegekräfte schieden wie die Geschwister als Täter aus. Der Staatsanwalt nannte eine Reihe weiterer Indizien, wie die Aggressivität der 64-Jährigen, wenn sich andere Leute bezüglich Medikamenten oder Ärzten einmischten. Strafschärfend wirke ihr „perfides Vorgehen“.
Die Verteidiger Harald Baumgärtl aus Rosenheim und Benedikt Stehle aus München äußerten „erhebliche Zweifel an der Täterschaft“ ihrer Mandantin. Stehle unterstrich, niemandem seien nicht verschriebene Medikamente in den Tablettenbehältern aufgefallen. Man habe bei Durchsuchungen keine der toxischen Arzneimittel, Kaufbelege oder Bestellungen entdeckt. Zudem gebe es mögliche Alternativtäter wie Pflegekräfte und Familienangehörige. Harald Baumgärtl führte rechtliche Dinge aus – für den Fall, dass das Gericht die Täterschaft von Inge S. annehme. Für einen versuchten Mord sei ein Tötungsvorsatz unter Berücksichtigung des „Wissens- und Wollens-Elements“ notwendig. Die 64-Jährige habe nicht gewusst, dass die Medikamente tödliche Folgen haben könnten. Dass sie den Tod des Vaters gewollt habe, sei nicht nachzuweisen, ebenso wenig eine gefährliche Körperverletzung.
„Selbstherrlich
und empathielos“
Das Schwurgericht sah es im Urteil als erwiesen an, dass die besagten Medikamente von der Angeklagten stammten. Woher sie diese hatte, ließ das Gericht offen. Es spiele aber auch keine Rolle. Richter Volker Ziegler betonte: „Jemand hat dem Mann vor seinem Tod seit mehr als einem halben Jahr regelmäßig Medikamente verabreicht. Sie müssen irgendwo hergekommen sein. Nur die Angeklagte ist übrig geblieben.“ Das Schwurgericht sei überzeugt, Inge S. habe die Arzneimittel besorgt. Ziegler führte auf: „Sie alleine war für die Medikamente verantwortlich. Sie kann einzelne Tabletten ausgetauscht haben. Sie allein wollte bestimmen. Sie zweifelte ärztliche Anweisungen an. Sie hat das Geld verteilt.“
Die 64-Jährige habe versucht, Dritte zu Unrecht zu belasten. Die Tat passe perfekt zur Persönlichkeitsstruktur der Angeklagten. Motiv sei nicht der finanzielle Hintergrund. Dazu Volker Ziegler: „Sie ist geltungssüchtig, selbstherrlich und empathielos, fängt an, das Erbe zu verteilen. Sie hat die Tat über einen längeren Zeitraum begangen.“ Verneint habe die Kammer einen Tötungsvorsatz, deshalb auch einen versuchten Mord. Das Schwurgericht hielt den Untersuchungshaftbefehl abschließend aufrecht. Bei der gesamten Urteilsbegründung starrte die 64-Jährige ohne erkennbare Emotionen in die Luft.