Über zehn Jahre Haft wegen Schockanrufen
Bundesgerichtshof bestätigt Urteil des Landgerichts Traunstein gegen Polen
Traunstein – Das Landgericht Traunstein hat im August 2022 einen 24-jährigen Polen wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs in zwölf Fällen zu einer Haftstrafe von zehn Jahren und acht Monaten verurteilt. Im Urteil wurde zugleich die Einziehung von Wertersatz in Höhe von rund 250000 Euro angeordnet.