Über zehn Jahre Haft wegen Schockanrufen

Bundesgerichtshof bestätigt Urteil des Landgerichts Traunstein gegen Polen

Traunstein – Das Landgericht Traunstein hat im August 2022 einen 24-jährigen Polen wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs in zwölf Fällen zu einer Haftstrafe von zehn Jahren und acht Monaten verurteilt. Im Urteil wurde zugleich die Einziehung von Wertersatz in Höhe von rund 250000 Euro angeordnet.

Montag, 26. Januar 2026

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