Rosenheim – Damit bei Spaziergängen die Natur und insbesondere bedrohte Tierarten nicht beeinträchtigt werden, bittet die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Rosenheim erneut um besondere Rücksicht, vor allem in Gebieten mit seltenen Vögeln.
Bis August sind viele Tiere während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit der Jungen besonders empfindlich gegenüber Störungen. Die Folge ist, dass sie das Gebiet verlassen, und keine Ersatzlebensstätte finden. Dadurch bleibt der Nachwuchs aus, stirbt oder wird durch den Stress geschwächt. Dies betrifft unter anderem auch stark gefährdete Arten. So ist zum Beispiel der Kiebitz selten geworden in der freien Feldflur, die Bestände haben in den zurückliegenden Jahrzehnten um 93 Prozent abgenommen. Auf den Roten Listen Deutschlands und Bayern steht er in der Kategorie stark gefährdet, im Alpenvorland ist er sogar vom Aussterben bedroht.
Auch Feldlerche und Wachteln sind nicht mehr oft zu hören. Sie gehören ebenfalls zu den gefährdeten Rote-Liste-Arten. In den Kiebitz-Gebieten weisen Schilder die Spaziergänger auf die Brutzeit hin und bitten, sich ruhig zu verhalten, auf den Wegen zu bleiben und Hunde an der kurzen Leine zu führen. Denn ein freilaufender Hund oder querfeldein durch gekennzeichnete Biotope zu laufen, vertreibt Wildtiere, betont Margit Böhm. Sie appelliert deswegen: „Bitte bleiben Sie auf den markierten Wegen, führen Sie die Hunde an der kurzen Leine und verhalten Sie sich ruhig.“ Denn wild lebende Tiere während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeit erheblich zu stören, ist gemäß Paragraf 44 des Bundesnaturschutzgesetzes verboten. Auch landwirtschaftliche Flächen dürfen nach Artikel 30 Absatz 1 Bayerisches Naturschutzgesetz nur auf vorhandenen Wegen betreten werden. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld rechnen.
„Viele Menschen haben diese Zusammenhänge und das Schutzbedürfnis unserer Mitgeschöpfe bereits verstanden und verhalten sich rücksichtsvoll, um sie nicht zu gefährden. Landwirte achten bei der Bewirtschaftung ihrer Äcker und Grünländer auf die Tiere der freien Feldflur und schützen sie“, betont Böhm. „Leider gibt es aber immer wieder Menschen, die sich ohne Rücksicht in der Natur bewegen und den Tieren dadurch erheblich schaden.“
Weitere Informationen zum Schutz gefährdeter Arten, insbesondere des Kiebitzes, gibt es bei Margit Böhm von der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Rosenheim unter Telefon 08031/3923301.
Hier werden auch Hinweise auf Gefährdungen und Verstöße gegen Schutzvorschriften entgegengenommen.