Traunstein/Rosenheim – In einem von bereits mehreren Schockanrufer-Prozessen am Landgericht Traunstein verhängte die Zweite Strafkammer mit Vorsitzendem Richter Volker Ziegler kürzlich gegen eine 38-jährige Frau aus Frankfurt eine Freiheitsstrafe von zehneinhalb Jahren. Die Logistikerin und Abholerin gehörte einer polnischen Bande an, die 2021 in Südbayern und Baden-Württemberg mit erfundenen Horrorunfällen Angehöriger von alten Menschen gut 135000 Euro erpresst hatte.
Enormen psychischen
Druck ausgeübt
Die Bande arbeitete mit der vielfach variierten Legende von angeblichen folgenschweren Verkehrsunfällen. An Zebrastreifen sollten die Tochter, der Sohn oder die Enkelin der Angerufenen schuldhaft eine Person mit oder ohne Kind, manchmal auch ein Ehepaar zu Tode gebracht haben. Falsche Polizeibeamte, Staatsanwälte oder Richter forderten am Telefon von den Senioren jeweils hohe Summen für eine Kaution, die deren Angehörige, so die Anrufer, vor dem Gefängnis bewahren könne. Vor allem ältere Menschen wurden telefonisch stundenlang unter enormen psychischen Druck gesetzt – bis sie bezahlten.
Die 38-Jährige soll zumeist als „Logistikerin“ von Deutschland aus bei neun Taten zwischen April und September 2021 tätig geworden sein. Unter den Tatorten im Süden der Republik waren Übersee, Rosenheim und Bad Wörishofen. Die Angeklagte, Analphabetin und Mutter von vier Kindern, konnte sich zunächst angeblich an gar nichts erinnern. Im Lauf der viertägigen Hauptverhandlung räumte sie nur wenige Beuteabholungen ein.
Staatsanwältin Stefanie Grossmann sah die 38-Jährige im Plädoyer in allen neun Fällen des banden- und gewerbsmäßigen Betrugs überführt. Das System der Bande sei „perfide und skrupellos“ gewesen. Unter Tränen hätten Geschädigte vor Gericht geschildert, wie sehr sie durch die Schockanrufe zu leiden hatten. Die Angeklagte habe teilnahmslos zugehört. Mit ihrem Lebensgefährten habe sie sich 2021 mit weiteren Männern zu einer Bande zusammengeschlossen. Abholer seien schwer zu finden gewesen. Deshalb sei sie bei Bedarf selbst eingesprungen.
Von einer „Keimzelle in Deutschland“ sprach Staatsanwalt Dr. Gregor Stallinger. Die 38-Jährige sei nicht nur mitgefahren zu den Opfern, sondern habe organisatorisch ihre eigenen Kinder miteingebunden. Der Ankläger wörtlich: „Sie lernt ihre Kinder an, in diesem perfiden System mitzuspielen.“
Unter den Pluspunkten für die Angeklagte nannte Stallinger das Teilgeständnis und die von Männern dominierte Bandenstruktur. Strafschärfend seien mehrere Vorstrafen und das systematische Handeln. Die Frau habe andere Täter aus Polen geholt, sie bei sich einquartiert und instruiert. Sie habe „andere für sich arbeiten lassen, auch ihre Kinder“.
Angeklagte zeigte
keinerlei Reue
Vor allem hob der Staatsanwalt generalpräventive Aspekte heraus. Die Angeklagte halte das kriminelle System in Deutschland am Laufen: „Sie ist lange einzusperren, damit sie weder andere Leute noch ihre Kinder einspannen kann und nicht selbst weitere Taten begeht.“ Die 38-Jährige habe keine Reue, keine Einsicht gezeigt. Einer der Mittäter sei zu zehn Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden. Für die Angeklagte sollten es elf Jahre Gefängnis sein, beantragte Stallinger.
Von „sehr schweren Straftaten, die nicht akzeptiert werden können“, sprach auch Verteidiger Hans-Jörg Schwarzer aus Berchtesgaden. Das kriminelle System habe mit verschiedenen Gruppierungen gearbeitet. Seine Mandantin sei im Hintergrund tätig geworden. Sie habe alles Geld aus der Beute an Männer in der Bande abgegeben. Die Tatbeteiligung der 38-Jährigen liege „eher im unteren Bereich“, so Schwarzer. Die Angeklagte sei durch das Verfahren „schwer gezeichnet“ und seit Langem von ihren Kindern getrennt. Die Staatsanwaltschaft bewerte ihren Tatbeitrag zu hoch. Eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren sei gerechtfertigt angesichts ihrer Beteiligung bei den Schockanrufen. Beim „letzten Wort“ vergoss die 38-Jährige einige Tränen und entschuldigte sich.
Die Zweite Strafkammer gelangte zu einem anderen Ergebnis und erachtete die komplette Anklageschrift für nachgewiesen. Der Vorsitzende Richter fand deutliche Worte für die angewandte üble Masche und ihre Folgen. Das Miteinander mit gegenseitiger Hilfeleistung werde durch solch kriminelles Handeln zerstört. Volker Ziegler hob heraus, die Angeklagte habe dem Gericht verkaufen wollen, „eine arme, geistig nicht groß ausgestattete Hausfrau zu sein, die nur ihrem Lebensgefährten einen Gefallen wollte“. Das treffe jedoch in keiner Weise zu. Die 38-Jährige sei einschlägig vorbestraft, habe dumm-dreist gelogen bei ihren Erklärungsversuchen.
Einzelstrafen addiert
ergäben 42 Jahre Haft
Drei der neun Fälle habe die Kammer entsprechend der Anklage als Versuchstaten gewertet. Ein Teil der Beute habe von der Polizei sichergestellt werden können. Rechne man die verhängten Einzelstrafen zusammen, kämen 42 Jahre Haft heraus, fuhr der Vorsitzende Richter fort. Die Angeklagte hätte weniger als zehneinhalb Jahre Freiheitsstrafe bekommen, wenn sie ein volles Geständnis abgelegt hätte. Die 38-Jährige war von dem Urteil sichtlich betroffen. Der Verteidiger kündigte an, in Revision zu ziehen. Monika Kretzmer-Diepold