Zuschuss für Energiepreis

von Redaktion

Rosenheim – Ab sofort können alle Sport- und Schützenvereine im Landkreis Rosenheim, die eine Vereinspauschale erhalten, zusätzlich einen Energiepreiszuschuss für die erhöhten Energieausgaben im Jahr 2023 beantragen. Darauf hat jetzt das Sachgebiet Kommunale Angelegenheiten im Landratsamt Rosenheim aufmerksam gemacht. Der Antrag muss bis spätestens Montag, 15. Mai, beim Landratsamt Rosenheim eingereicht werden. Nach Antragsstellung haben die Vereine knapp ein Jahr Zeit, um alle Unterlagen und Verwendungshinweise für die Energiemehrkosten, die im Jahr 2023 entstanden sind, einzureichen. Informationen unter www.landkreis-rosenheim.de.

Artikel 8 von 11