Späte Einsicht in den Bistümern

von Redaktion

Jahrzehntelang konnten Missbrauchstäter in der Kirche auf Stillschweigen und Entgegenkommen setzen. Seit dem Skandal von 2010 ändert sich das. Das zeigt auch der Fall des Gemeindereferenten, der in Rosenheim übergriffig wurde. Dieser muss sich nun vor Gericht verantworten.

Rosenheim – Es gibt nicht so viele Geistliche in jener noch sehr kirchenhörigen Zeit, die zu so schweren Haftstrafen verurteilt wurden wie 1962 Rudolf Greihansel. Wegen fortgesetzten Missbrauchs erhielt er am Landgericht München I eine Haftstrafe von fünf Jahren. In der Haft litt er unter starken Zweifeln an seiner Berufung. Und er wollte sich vom Beruf des Seelsorgers abwenden.

Doch da waren ja noch die verständnisvollen Vorgesetzten. Sie redeten ihm gut zu – und verschafften ihm einen Anschlussjob, bei dem seine Vorstrafe kein Aufsehen erregen würde. So wurde Greihansel in Rosenheim, gut 65 Kilometer vom Ort seiner Taten entfernt, Krankenhausseelsorger. Und erhielt somit Gelegenheit, sich nochmals an Buben zu vergreifen. Zum Missbrauchsskandal kam der Skandal der Vertuschung hinzu.

Vertrauensstellung als
Seelsorger ausgenutzt

Anders als im Fall des mittlerweile 37 Jahre alten Gemeindereferenten, der sich ab dem morgigen Mittwoch in Traunstein vor dem Landgericht verantworten muss. Der Fall kann verhandelt werden auch deswegen, weil sich die Kirche an ihre Richtlinien hielt.

Es ist eben ein verhältnismäßig neuer Fall. Im Schuljahr 2015/2016 soll der Gemeindereferent – zuständig für die kirchliche Kinder- und Jugendarbeit – in Rosenheim ein Verhältnis zu einer Minderjährigen aufgenommen haben. Der Mann konnte, so sieht es der Staatsanwalt, gegenüber der Jugendlichen seine Vertrauensstellung als Seelsorger ausnutzen. Das Mädchen soll wegen seiner Depressionen labil gewesen sein.

2016 verließ der Seelsorger Rosenheim. Es habe für den Wechsel keinen Zusammenhang mit irgendeinem wie auch immer gearteten Verdacht gegeben, sagt der Rosenheimer Pfarrer Andreas Maria Zach, Leiter der Stadtteilkirche „Rosenheim-Inn“. Es sei nur einfach so gewesen, dass der junge Gemeindereferent schon seine ersten beruflichen Schritte in Rosenheim unternommen habe. Sechs Jahre sei er in der Stadt gewesen – eine nicht unbedingt übliche lange Zeitspanne für die erste Station im Seelsorgeberuf. Pfarrer Zach äußert sich gegenüber dem OVB bestürzt: „Ich hätte ihm irgendetwas in dieser Art nie zugetraut.“

Die räumliche Entfernung zu der jungen Frau scheint, folgt man den Ausführungen des Staatsanwalts, nicht hemmend gewirkt zu haben. 2018, inzwischen seit zwei Jahren in der Oberpfalz tätig, soll sich der Mann der jungen Frau erneut genähert und sie zum Sex gezwungen haben. Die Anklage wirft ihm daher auch Vergewaltigung und Körperverletzung vor.

Anders als in den 60er-Jahren konnte sich der Täter in diesem Fall nicht auf die Verschwiegenheit unter Brüdern in Christo verlassen. Im Sommer 2020, so die Auskunft des Erzbistums München-Freising habe sich die Frau an eine der „unabhängigen Ansprechpersonen“ des Erzbistums gewandt.

Der neue Arbeitgeber des Mannes, das Bistum Eichstätt, wurde benachrichtigt. Es stellte den Seelsorger frei. Schließlich zeigte das Erzbistum München und Freising den Mann an – und Eichstätt beendete das Arbeitsverhältnis. Beide Ordinariate, so antwortete das Bistum Eichstätt auf OVB-Anfragen, hätten sich dabei eng abgestimmt.

Die Zeitenwende im Umgang mit Missbrauch und sexualisierter Gewalt seitens des Kirchenpersonals geht zurück auf das Jahr 2010, als diverse Missbrauchsskandale die Kirche in Deutschland erschütterten. Seitdem versucht die Kirche, den Missbrauch seit 1945 aufzuarbeiten. Laut dem Online-Auftritt des Erzbistums München-Freising hat man seit dem Missbrauchsgutachten von 2010 diverse Ansätze verfolgt und weiterentwickelt.

Dazu gehörten eine „Null-Toleranz-Politik gegenüber den Tätern“, die Verpflichtung, allen Vorwürfen von Grenzverletzungen, sexuellen Übergriffen und sexuellem Missbrauch nachzugehen, und die zwingende Strafanzeige – „falls der Verdacht auf eine Straftat nach weltlichem Recht vorliegt“.

Fortschritte gibt es,
aber auch Defizite

Freilich stellt die mit dem jüngsten Missbrauchsgutachten von 2022 beauftragte Kanzlei Westphal Spilker Wastl weiterhin Defizite fest. Als nach wie vor mangelhaft betrachten die Gutachter etwa das Verhalten gegenüber den Einrichtungen, insbesondere den Pfarreien, in denen des sexuellen Missbrauchs verdächtigte Personen tätig waren.

Im Falle des Gemeindereferenten scheint die Kirche ihren Verpflichtungen nachgekommen zu sein. Es gelte bis zum Urteilsspruch weiterhin die Unschuldsvermutung, sagt Pfarrer Andreas Maria Zach. Sollten sich aber die Vorwürfe bewahrheiten, müsse man wohl feststellen, dass sich da „das hohe Talent, andere zu motivieren, mit Abgründigem paare“.

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