Traunstein/Rosenheim – Mit einer Strafe zwischen eineinhalb und maximal zwei Jahren mit Bewährung wird ein früherer Gemeindereferent von drei katholischen Pfarreien in Rosenheim davonkommen, der gemäß Geständnis gestern vor dem Landgericht Traunstein eine psychisch beeinträchtigte, damals 19-Jährige Ende November 2018 in einem Hotel in München gefesselt und vergewaltigt hatte. Die Jugendschutzkammer mit Vorsitzender Richterin Heike Will nimmt am Dienstag, 25. April, um 9.30 Uhr die Plädoyers entgegen und verkündet am gleichen Tag ihr Urteil.
Opfer schwer
beeinträchtigt
Der nicht in Untersuchungshaft sitzende Angeklagte hatte sich gestern vor Verhandlungsbeginn dick vermummt, um auf Fotos nicht erkannt zu werden. Sein Verteidiger, Rouven Colbatz aus Weiden, beantragte nach Verlesung der Anklage durch Staatsanwalt Florian Jeserer ein Rechtsgespräch mit den Prozessbeteiligten, um die Strafe im Falle eines das schwer beeinträchtigte Opfer schonende Geständnisses auszuloten.
Dem 37-Jährigen, der das Opfer seit dem Schuljahr 2015/2016 aus seiner beruflichen Tätigkeit in der Kinder- und Jugendarbeit kannte, lagen ursprünglich zwei Tatkomplexe zur Last. Die damals 16-Jährige hatte ihm ihre psychischen Probleme anvertraut. Es entwickelte sich eine sexuelle Beziehung. Die von der Jugendlichen eingeweihten Eltern verboten ihr jeden weiteren Kontakt zu dem Mann bis zu ihrem 18. Geburtstag. Danach nahm der Angeklagte die Beziehung wieder auf. Auf Wunsch des Täters kam es zu einem Treffen in dem Hotel in München. Der Mann fesselte die junge Frau an Armen und Beinen an das Bett. Dann vergewaltigte er die Geschädigte. Er hatte angekündigt, erst aufzuhören, wenn sie weinen würde. Als vor Schmerzen Tränen flossen, hörte er dennoch nicht sofort auf – „um die Frau zu bestrafen“, wie es in der Anklageschrift hieß (wir berichteten).
Bis auf die Vergewaltigung in dem Hotel stellte das Gericht gestern auf Antrag des Staatsanwalts alle anderen Vorwürfe mit Blick auf die Haupttat, aber auch aus rechtlichen Bedenken ein. Wie die Vorsitzende Richterin aus dem nichtöffentlichen Rechtsgespräch berichtete, war zum Beispiel fraglich, ob das Opfer jeweils eine „Schutzbefohlene“ im juristischen Sinn war. Das Gericht ging bei den zeitlich ersten Missbrauchsfällen von einer bereits bestehenden Beziehung aus, bei den Vorfällen im Hotel von einer einzigen Vergewaltigung. Die Einvernahme der Nebenklägerin wäre „äußerst belastend“, hob Frau Will heraus. Laut eines aktuellen ärztlichen Attests sei sie bis auf Weiteres nicht verhandlungsfähig. Vor diesem Hintergrund komme dem Geständnis des 37-Jährigen eine besondere Bedeutung zu, fuhr die Vorsitzende Richterin fort. Das Gericht rege über die Strafe hinaus die Zahlung eines Schmerzensgeldes von 10000 Euro an die Geschädigte an. Außerdem müsse der Angeklagte versichern, sich künftig keinen Frauen vergleichbaren Alters mehr in sexueller Weise zu nähern. Dem Verständigungsvorschlag folgten schließlich neben dem Verteidiger und dem Staatsanwalt auch der Nebenklagevertreter, Korbinian Ortner aus Traunstein.
Namens des 37-Jährigen bestätigte der Verteidiger die Vergewaltigung in München. Sein Mandat: „Es tut mir wahnsinnig leid, auch die gesamte Situation. Ich finde dafür einfach keine Worte. Ich meine es ernst. Ich verspreche bei allem Heiligen, das mir lieb und wichtig ist, dass so etwas nie mehr vorkommt.“ Aus der Aussage der Nebenklägerin bei der Begutachtung ihrer Glaubhaftigkeit zitierte die Sachverständige Uta Hirschberg aus München: „Vor dem Treffen in dem Hotel gab es viel Kommunikation über Chats. Die Frau hatte Angst. Im Hotel wurde es dann viel schlimmer als erwartet. Der Angeklagte hat Seile mitgebracht.“ Die Gutachterin betonte, die Frau habe bei der Untersuchung deutlich belastet gewirkt. Sie habe relativ viel geweint und oft gezittert. Die Aussage sei detailreich, konstant und erlebnisbasiert gewesen. Für eine falsche Belastung gebe es keine Hinweise, so Frau Hirschberg. Der Missbrauchsfall gelangte gemäß Verteidiger ans Tageslicht, nachdem sich die junge Frau an eine anonyme Opfermeldestelle des Bistums München-Freising gewandt hatte. Kirchenvertreter empfahlen, die Polizei einzuschalten.
Umstieg auf
Prothesenmacher
Der psychiatrische Sachverständige, Dr. Michael Soika aus München, beschrieb den voll schuldfähigen Angeklagten als gesund. Sexuell sei er normal veranlagt. Der 37-Jährige sei in der Oberpfalz in guten Familienverhältnissen aufgewachsen, habe Freude an Musik entwickelt und einer Rockband angehört. Nach dem Fachabitur in Amberg habe er in Eichstätt Religionspädagogik und Jugendarbeit studiert. Die Stelle in Rosenheim habe er nach dem Studium gefunden, dabei Pfarrer in verschiedenen Funktionen vertreten. 2016 sei der Angeklagte für vier Jahre nach Dachau gewechselt. Wegen der „zu bürolastigen Aufgaben“ sei er zurück nach Eichstätt und habe in verschiedenen Kirchengemeinden gearbeitet. Inzwischen ist der 37-Jährige nach seinen Worten nicht mehr als Gemeindereferent aktiv. Er ist umgestiegen auf Prothesenmacher. „Ich wollte etwas mit den Händen tun und anderen Menschen helfen“, meinte er gestern wörtlich. Der Verhandlungstag am Freitag, 21. April, entfällt – um dem Angeklagten bis Dienstag Zeit zu geben, die Zahlung des Schmerzensgeldes nachzuweisen. (Mehr zum Thema Missbrauch auf Seite 17).