Freie Fahrt für das Deutschlandticket

von Redaktion

Kreistag schafft die rechtliche Voraussetzung

Rosenheim – Zum 1. Mai 2023 wird das sogenannte Deutschlandticket bundesweit eingeführt. Es kostet 49 Euro im Monat und ist mit einer Frist von vier Wochen kündbar. Der Kreistag hat jetzt die Voraussetzungen hierfür geschaffen, dass das Ticket ab diesem Zeitpunkt auch für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Landkreis Rosenheim gilt.

Der Erlass einer Allgemeinverfügung war die letzte noch fehlende Hürde, um auch die Landkreisbürger in den Genuss der Vorzüge zu bringen, die das Ticket bietet. Neben der deutschlandweiten Gültigkeit berechtigt es zu einem relativ niedrigen Preis zur Nutzung aller ÖPNV-Angebote. Diese Verfügung hat der Kreistag einstimmig erlassen und folgte damit einer Empfehlung des Umwelt- beziehungsweise des Kreisausschusses. Sie stellt sicher, dass das Deutschlandticket den am ÖPNV beteiligten Verkehrsunternehmen keine Verluste beschert.

Zur Finanzierung des Angebotes nehmen Bund und Länder ab 2023 jährlich jeweils 1,5 Milliarden Euro in die Hand. Zumindest für heuer ist auch geregelt, wie die Verluste abgegolten werden, die den Verkehrsunternehmen durch den Verkauf des Billigtickets entstehen. Sie werden je zur Hälfte vom Bund und den Ländern getragen. „Wie die Verluste in den Folgejahren verrechnet werden, wissen wir noch nicht. Darüber gibt es noch keine Einigung“, sagte Landrat Otto Lederer (CSU).

Grundlage für die Berechnung des Defizitausgleichs sind Musterrichtlinien, die von den Bundesländern auf die Verhältnisse vor Ort angepasst werden müssen. Auf deren Basis muss der Landkreis wiederum den Ausgleich der Defizite mit den Unternehmen vor Ort regeln, die das Angebot im ÖPNV sicherstellen. Hierzu bedarf es der Allgemeinverfügung.

Sie regelt, dass die Verkehrsunternehmen das 49-Euro-Ticket anerkennen und gleichzeitig die Zusage bekommen, dass sie keine finanziellen Nachteile durch das Billigticket in Kauf nehmen müssen. „Die Verfügung wirkt wie eine Garantie für die Unternehmer“, erläuterte der Landrat. Er wies darauf hin, dass auch die Stadt Rosenheim auf solch eine Allgemeinverfügung setzt.Norbert Kotter

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