Rosenheim – Der Landkreis Rosenheim hat keine Verpflichtung, Parteien und politisch aktiven Gruppierungen eine kostenlose Entsorgung von sogenannten Hohlkammer-Wahlplakaten aus Polypropylen zu ermöglichen. Zu dieser Klarstellung sah sich Landrat Otto Lederer (CSU) in der jüngsten Sitzung des Umweltausschusses veranlasst.
Es war ein Antrag von Dr. Klaus Rosellen, einziger Vertreter der Linken im Kreistag, der schnell vom Tisch war. Nicht nur, weil der Antragsteller bei der Debatte im Gremium fehlte, sondern weil Lederer und die Landkreis-Verwaltung keine Rechtsgrundlage für die Erfüllung des Wunsches sahen, den die Linke äußerte.
Rosellen wollte, dass der Landkreis zur Landtagswahl im Herbst dieses Jahres mindestens einen Wertstoffcontainer zum Recyclen solcher Plakate bis 23. Oktober zur Verfügung stellt. Die gesammelte Wertstoffmenge könne er gewinnbringend verkaufen und zeige damit außerdem „seine Führungsrolle im Umwelt- und Klimaschutz“. Hohlkammer-Plakate sind speziell für den Einsatz im Außenbereich gedacht, da sie im Gegensatz zu einem Papierplakat wetterfest sind.
„Wir können politische Parteien nicht anders behandeln als Betriebe“, begründete der Landrat seine ablehnende Haltung vor allem auch mit Hinweis auf die Tatsache, dass Wahlplakate als Gewerbemüll eingestuft würden. Für deren Entsorgung seien die Parteien und Gruppierungen selbst verantwortlich. Die Verwaltung hatte in ihrer ablehnenden Stellungnahme zudem darauf hingewiesen, dass allein durch den Verkauf der Plakate „keine kostendeckenden Erlöse“ zu erzielen seien. Gleichwohl könne der Landkreis als Betreiber des Containerdienstes Rosenheim die Sammlung und Entsorgung dieser Plakate übernehmen. Freilich müssten die Auftraggeber dann hierfür zur Kasse gebeten werden.
Die Notwendigkeit zu einer Debatte sah im Ausschuss niemand, der Antrag der Linken wurde einstimmig abgelehnt.Norbert Kotter