Traunstein/Berchtesgadener Land – Einer 84-jährigen Dame aus Ruhpolding und ihrer Tochter, eine Polizeibeamtin, ist es zu verdanken, dass zwei Mitgliedern einer tschechischen Schockanruferbande das Handwerk gelegt wurde (wir berichteten). Die Sechste Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzender Richterin Jacqueline Aßbichler verurteilte die Abholerin (44 Jahre) und den Fahrer (41 Jahre) gestern zu Freiheitsstrafen von sechs Jahren neun Monaten, beziehungsweise sieben Jahren und neun Monaten, wegen vollendeten und versuchten gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs.
Zahlreiche Familienmitglieder des Paares waren sichtlich empört über die hohen Freiheitsstrafen – die jedoch wenig verwunderlich waren. Die Angeklagten hatten jeweils schon zahlreiche Vorahndungen wegen Vermögensdelikten auf dem Kerbholz. Der Fahrer, der die Tat mit seiner Freundin als Abholerin des Autos, und unbekannten Hinterleuten koordiniert hatte, war einschlägig vorbestraft und stand bei den Taten in Schönau am Königssee und Ruhpolding unter offener Bewährung.
Die Kammer sah beide Fälle der Anklage klar nachgewiesen. Den Opfern wurde von „Keilern“ am Telefon jeweils vorgespiegelt, ihre Kinder hätten einen „bekannten Politiker“ tödlich überfahren. Einzig durch schnelle Zahlung einer hohen Kaution könne eine Untersuchungshaft vermieden werden. Übergabetermine wurden vereinbart. Das erste Opfer fiel am 9. September 2022 auf die Lügen herein und zahlte 20000 Euro – alles, was die Frau hatte. „Sie ist finanziell am Ende“, betonte die Vorsitzende Richterin im Urteil.
Eine 84-Jährige reagierte am 13. September 2022 ganz anders, zog sofort ihre im Nebenhaus wohnende Tochter hinzu, die gerade dienstfrei hatte. Gemeinsam mit einem Enkel der alten Dame trickste die Familie die Täter aus. Unter ständiger Überwachung der Kripo Traunstein bekam die Abholerin lediglich einen Umschlag mit Papierschnipseln. Sie und ihr Freund, der in einem großen SUV in der Nähe wartete, wanderten umgehend in ein Gefängnis.
In der dreitägigen Verhandlung hatte Staatsanwalt Ferdinand Hohenleitner für die teilgeständige Frau eine Haftstrafe von sieben Jahren neun Monaten beantragt, für den Mann acht Jahre. Verteidiger Michael Vogel aus Traunstein hielt für seine Mandantin eine Freiheitsstrafe von zwei bis drei Jahren für ausreichend. Sein Kollege Julian Praun aus Traunreut plädierte für den 41-Jährigen auf Freispruch.
Beide Angeklagte hätten mit den Hinterleuten zusammengewirkt, führte Aßbichler in der Urteilsbegründung aus. Weiter hob sie hervor: „Es muss eine Bande dahinterstehen. Alle müssen informiert sein und parat stehen. Sonst scheitert die Tat. Es gibt Leute an der Front und andere, die operativ tätig sind. Man kann aber nur gemeinsam arbeiten. Alles muss ineinandergreifen – wie Zahnräder in einem Räderwerk.“ Jede Tat müsse getaktet, örtliche Gegebenheiten und Änderungen berücksichtigt werden. Eine komplexe Bandenstruktur sei dazu erforderlich. Der 41-Jährige habe telefonischen Kontakt zu den Hintermännern gehalten.
Einen „minderschweren Fall“ verneinte die Kammer – wegen der „Art der Täuschung“ durch einen schweren Verkehrsunfall naher Angehöriger. Die Opfer würden in einen „psychischen Ausnahmezustand“ versetzt. Das Vorgehen sei „niederträchtig und rücksichtslos“. Zahlreiche negative Aspekte zählte die Vorsitzende Richterin auf, darunter die Rückfallgeschwindigkeit, die hohe kriminelle Energie, das professionelle Vorgehen sowie die Einreise nach Deutschland eigens für Betrügereien. Der konkrete Schaden sei in den vorliegenden Fällen zwar gering. Gefordert worden seien jedoch 100000 Euro.
Was erbeutet werde, hänge davon ab, „was die Opfer haben“. Zum finanziellen Schaden komme der Psychische: „Welchen Stress, welche Sorgen und Ängste erleiden die Geschädigten. Für sie bricht eine Welt zusammen.“kd