Traunstein/Österreich – Wegen verschiedener Ausländerdelikte im Zusammenhang mit fünf Schleusungen von Österreich nach Deutschland verurteilte die Neunte Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzender Richterin Barbara Miller kürzlich einen 30-jährigen Türken aus Wien zu drei Jahren Freiheitsstrafe. Zudem wies das Gericht die Verwaltungsbehörde an, dem Angeklagten frühestens nach einem Jahr die Fahrerlaubnis wieder zu erteilen. Weiterhin zog die Kammer den Gewinn aus den Straftaten, den sogenannten „Wertersatz“, in Höhe von 8850 Euro ein.
Die Hauptverhandlung dauerte ungewöhnlicherweise nur einen Tag. Der Grund: Der Angeklagte hatte sich schon vor Eröffnung des Verfahrens geständig gezeigt und versucht, Aufklärungshilfe zu leisten. Außerdem hatte er der Einziehung seines Pkws und Smartphones zugestimmt.
Die Staatsanwaltschaft hatte ihm fünf Fahrten zwischen Ende Oktober und 6. November 2022 zur Last gelegt. Einer der unbekannten Auftraggeber war ein Mann namens „Präsident“, auch „Papa“ oder „Führer“ genannt. Bei der ersten Fahrt übernahm der 30-Jährige acht Illegale an der österreichisch-ungarischen Grenze bei Tadten. Dazu hatte der Angeklagte einen zweiten Fahrer organisiert.
Gemeinsam schafften sie die Flüchtlinge nach München. Bei der zweiten Tour im Auftrag des „Präsidenten“ holte der 30-Jährige drei Personen in St. Pölten ab und brachte sie in das bayerische Parsdorf/Vaterstetten. Die dritte und die vierte Tat spielten sich auf ähnliche Weise ab. Immer hatte der „Präsident“ seine Finger im Spiel.
Die letzte Fahrt startete in Wien und endete an der Europabrücke in Laufen. Bei einer Kontrolle stellte sich heraus, dass zwei der fünf afghanischen und pakistanischen Flüchtlinge über hunderte von Kilometern zumeist bei hohem Tempo über Autobahnen völlig ungesichert im Kofferraum eines VW Passat gekauert hatten. Dies wertete das Gericht als „lebensgefährdendes“ Einschleusen von illegalen Ausländern und sprach die Haftstrafe aus. kd