Schadensträchtige Einbrüche

von Redaktion

Sieben Taten in Rosenheim mit über 40000 Euro Beute – Fünf Jahre Haft für Angeklagten

Traunstein/Rosenheim – Ein Wohnungseinbruch im November 2021 und sechs weitere ein Jahr später in Rosenheim brachten einem voll geständigen 26-jährigen Iraker, zuletzt in Bremen lebend, fünf Jahre Freiheitsstrafe ein. Die Erste Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzender Richterin Heike Will lehnte es allerdings ab, die von der Verteidigerin geforderte Unterbringung in einem Bezirksklinikum zum Entzug von Drogen und Alkohol anzuordnen. Mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft wurde das Urteil noch im Gerichtssaal rechtskräftig.

Hauseigentümerin
war im Urlaub

Der erste Einbruch Anfang November 2021 galt dem Wohnhaus einer Akademikerin, die im Urlaub weilte. Nach Einschlagen der Tür zum Wintergarten konnte der Einbrecher die Immobilie ungestört durchsuchen. Er stemmte einen Möbeltresor aus einer Kommode, nahm den gesamten Schmuck der Frau, silberne Serviettenringe, Halbedelsteine und weitere Dinge mit. Der Wert der Beute betrug knapp 5000 Euro. Dazu entstand ein Sachschaden von über 1000 Euro.

Ein Jahr später zerdepperte der Mann am 5. November 2022 die Schaufensterscheibe eines Juweliergeschäfts mit einem Stein. Er stieg durch das Loch in den Laden und entwendete diverse Schmuckstücke und Dekoartikel im Wert von über 6800 Euro. Dazu hinterließ er einen Sachschaden von knapp 4400 Euro. In der gleichen Nacht suchte der Angeklagte ein Wohn- und Geschäftsgebäude heim. Über ein eingeschlagenes Bürofenster verschaffte er sich Zugang. Der Dieb durchwühlte sämtliche Räume zwischen Keller und Obergeschoss, holte einen Wandtresor aus der Verankerung und nahm letztlich nichts besonders Wertvolles mit. Allerdings waren Dokumente der Geschädigten und eine Taschenuhr darunter. Der Beutewert mit 550 Euro entsprach fast dem Sachschaden von 450 Euro. In Abwesenheit der Bewohner hatte er an demselben Tag einen weiteren Einbruch über eine Terrassentür in einem Wohnhaus verübt. Dort fielen ihm unter anderem ein Damenfahrrad, Schmuck, eine Taschenuhr und Münzen im Wert von insgesamt fast 7500 Euro in die Hände. Der Schaden an der Terrassentür lag bei 800 Euro.

Zwei Tage später ging er zurück zu dem Juweliergeschäft, dessen Schaufenster nur notdürftig repariert war. Dieses Mal ließ er Schmuck für 2000 Euro mitgehen. Der genaue Tatzeitpunkt für einen sechsten Einbruch in diesen wenigen Tagen in Rosenheim konnte nicht ermittelt werden. Dieses Mal wählte er zum Einstieg ein gekipptes Bürofenster an der Gebäuderückseite, das unbeschädigt blieb. Verschiedene Elektronik war unter der Beute im Wert von zusammen ungefähr 680 Euro.

Am Nikolaustag 2022 hatte er beziehungsweise ein Bewohner bei dem gewaltsamen Einbruch in ein Einfamilienhaus in gewisser Weise Glück. Der Mann nahm zwar im Halbschlaf ungewohnte Geräusche wahr, wurde aber nicht richtig wach. So konnte der 26-Jährige hochwertigen Schmuck und eine kleine Summe Bargeld im Wert von fast 24000 Euro an sich bringen. Die Reparatur der Terrassentür kostete circa 6100 Euro.

Angesichts des Geständnisses konnte die Beweisaufnahme zwei Tage früher als terminiert abgeschlossen werden. Staatsanwalt Moritz Weinhart beantragte sechs Jahre Gefängnis, während Verteidigerin Gabriela Sachse aus Rosenheim auf viereinhalb Jahre Haft und Unterbringung zum Entzug plädierte.

Sucht nicht
ausschlaggebend

Im Urteil würdigte die Vorsitzende Richterin das Geständnis. Es habe die Beweisaufnahme verkürzt. Zum Thema Unterbringung betonte Will, die Kammer habe große Zweifel, ob die Voraussetzungen dafür erfüllt seien. In mehreren Gutachten habe der 26-Jährige unterschiedliche Angaben zu Alkohol und Drogen geliefert. In der Hauptverhandlung habe er auf Fragen nach Konsummengen und Herkunft stets erklärt, das wisse er nicht.

Schließlich habe der 26-Jährige auch nahezu nichts in Richtung einer Therapie unternommen. Die Hintergründe der Einbrüche seien nicht in Suchtstoffen, sondern in der persönlichen Situation des Angeklagten begründet. Die Vorsitzende Richterin weiter: „Es handelt sich schlicht und ergreifend um kriminelle Beutezüge. Wo die Beute geblieben ist, wissen wir nicht.“

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