Davidstern mit Aufdruck „ungeimpft“ eine Volksverhetzung

von Redaktion

Amtsgericht Traunstein verurteilt 58-jährige Wagingerin zu 1800 Euro Geldstrafe

Traunstein/Waging – Zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 20 Euro, also von insgesamt 1800 Euro, verurteilte das Amtsgericht Traunstein mit Richterin Sandra Sauer eine 58-jährige Frau aus Waging. Die erklärte Impfgegnerin hatte vor Beginn einer Demo am Festplatz in Traunstein eine neongelbe Armbinde mit der Aufschrift „ungeimpft“ und einen gelben sechszackigen Davidstern mit dem gleichen Aufdruck getragen.

Darin sah das Gericht – wie Staatsanwalt Thomas Wüst im Plädoyer – eine strafbare „Volksverhetzung“. Die Angeklagte fühlte sich unschuldig und kündigte an, Berufung einzulegen. Die 58-Jährige wollte am 29. Januar 2022 an der Veranstaltung „Schluss mit Corona-Maßnahmen – Wiederherstellung der Grund- und Freiheitsrechte“ auf dem Festplatzgelände teilnehmen. Beamte der Polizeiinspektion Traunstein standen an den Eingängen. Dabei fiel die Wagingerin wegen des verbotenen Buttons auf. Sie war sofort bereit, ihn abzunehmen und der Polizei auszuhändigen. Der Fall mündete in einer Strafanzeige, der zu einem Strafbefehl führte. Darin war festgehalten, eine Covid-Impfung stehe in keinem Zusammenhang mit der Judenverfolgung im Dritten Reich. Sinngemäß hieß es weiter, Impfgegner hätten mit keinerlei staatlichen Maßnahmen ähnlich der Deportation und Ermordung von Juden unter Herrschaft des Nationalsozialismus zu rechnen.

Der Davidstern mit Aufschrift „ungeimpft“ sei geeignet, den Holocaust mit systematischen Völkermord in Europa zwischen 1941 und 1945 an rund sechs Millionen Menschen jüdischen Glaubens zu verharmlosen.

Gegen den Strafbefehl legte die Beschuldigte Einspruch ein. So kam es nun zu der mündlichen Verhandlung. Die ohne Verteidiger erschienene Angeklagte erklärte: „Diese Anschuldigungen sind eine Unverschämtheit.“ Der Vergleich mit dem Dritten Reich mache sie „fassungslos“. Sie sprach von „völlig überzogenen Corona-Maßnahmen“ und einer „Hetzjagd auf Leute, die nicht meinungskonform sind“. Die 58-Jährige griff auf bekannte Argumente von Impfgegnern zurück. Zu dem Davidstern meinte sie: „Die Verbindung mit dem Judenstern war vielleicht ein bisschen überspitzt.“ In anderen Bundesländern wie Saarland und Sachsen-Anhalt sei das Tragen nicht strafbar. Und weiter: „Ich werde keinesfalls zugeben, dass ich den Holocaust verniedliche.“

Richterin Sandra Sauer hob heraus: „Jeder muss für sich selbst entscheiden, ob er sich impfen lässt oder nicht. Aber die Verbindung mit dem Davidstern ist Volksverhetzung.“ Die Angeklagte habe sich viele Gedanken gemacht, aber „einen Punkt überschritten“. Die Vorsitzende unterstrich, sie orientiere sich in ihrer Entscheidung sicher nicht am Saarland, sondern halte sich an die obergerichtliche Rechtsprechung in Bayern. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs gebe es noch nicht. Zur Herkunft des Buttons gab die 58-Jährige an, sie habe ihn von einer Firma über das Internet bezogen. Dazu merkte die Richterin an, die besagte Plattform sei mittlerweile gelöscht. Gegen den Betreiber der Seite laufe möglicherweise ein Ermittlungsverfahren.

Staatsanwalt Thomas Wüst sah den Sachverhalt, bestätigt durch zwei Polizeizeugen, im Schlussantrag als nachgewiesen an. Die Angeklagte stelle nicht in Abrede, dass sie an der Demonstration teilnehmen wollte und dabei den Button trug. Sie sei bereit, auf den Anstecker endgültig zu verzichten. Eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 20 Euro, insgesamt 2400 Euro, wegen Volksverhetzung sei angemessen. Strafschärfend wirke eine Vorverurteilung des Amtsgerichts Rosenheim wegen Beleidigung – fünf Tage vor der jetzigen Tat. Die 58-Jährige wiederholte ihre bereits vorgetragenen Argumente zu Corona, Impfungen und deren Folgen. „Man kann das, was Sie sagen, zu einem gewissen Teil nachvollziehen, auch einen gewissen Druck auf ungeimpfte Menschen“, betonte die Vorsitzende im Urteil. Aber die Verknüpfung mit Deportation und systematischer Vernichtung von Menschen durch den Judenstern sei nicht zulässig. Die Richterin weiter: „Ich habe den Eindruck, Sie haben sich extrem einseitig informiert und den Blick für Gegenmeinungen komplett verloren.“ Es sei völlig legitim, sich nicht impfen zu lassen. Das sei aber kein Grund, einen derartigen Botton zu tragen.

Monika Kretzmer-Diepold

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