Oberaudorf/Rosenheim – Nach kurzer Verfolgung auf der A93 hat die Bundespolizei Montagnacht einen Kleintransporter bei Oberaudorf gestoppt. Der Fahrer wurde verhaftet. Ihm dürfte klar gewesen sein, dass er gleich mehrfach gesucht wurde. Er muss für die Dauer von 335 Tagen ins Gefängnis.
Das Fahrzeug mit französischen Kennzeichen sollte zunächst in der Autobahn-Kontrollstelle auf Höhe Kiefersfelden angehalten werden. Die Signale der Bundespolizisten missachtete der Fahrzeugführer. Statt der Beschilderung entsprechend herunterzubremsen, fuhr er mit überhöhter Geschwindigkeit knapp an den Kontrollbeamten vorbei.
Mithilfe eines Verfolgungsfahrzeugs gelang es der Bundespolizei, den Transporter schon nach wenigen Kilometern einzuholen und an der Anschlussstelle Oberaudorf aus dem Verkehr zu ziehen. Der Fahrer gab an, die Anhaltezeichen der Beamten nicht als solche verstanden zu haben. Er wies sich mit einem norwegischen Reisepass und einem deutschen Führerschein aus.
Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass gegen den 45-Jährigen vier Strafbefehle vorlagen: Wegen Betrugs hatte er eine im Jahr 2019 vom Amtsgericht Hagen festgesetzte Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro zu zahlen.
Wegen eines weiteren Betrugsfalls war ihm 2022 vom Amtsgericht in Erlangen eine Geldstrafe von 6900 Euro auferlegt worden. Im selben Jahr hatte er abermals wegen Betrugs eine Geldstrafe in Höhe von 2250 Euro vom Amtsgericht Kitzingen bekommen. Anfang 2023 erließ das Amtsgericht Aschaffenburg einen Strafbefehl über 3575 Euro wegen Trunkenheit im Verkehr und entzog dem norwegischen Staatsangehörigen zugleich für die Dauer von neun Monaten die Fahrerlaubnis. Darüber hinaus sind wegen weitergehenden Ermittlungen in sieben anderen Verfahren die Staatsanwaltschaften in Bamberg, Dresden, Grimma, Hanau, Koblenz, Lübeck und Saarbrücken an der Erreichbarkeit des Mannes interessiert. Der Aufenthaltsort des Norwegers steht die nächsten Monate jedenfalls fest. Da er die geforderten Geldstrafen in Höhe von zusammengerechnet 15200 Euro nicht zahlen konnte, musste er ersatzweise für die Dauer von insgesamt 335 Tagen ins Gefängnis.
Die Rosenheimer Bundespolizei brachte den Verhafteten in die Justizvollzugsanstalt Bernau.