Angeblicher Drogenhandel

von Redaktion

Zwei Freisprüche und Bewährungsstrafe

Traunstein/Rosenheim – Drei Männer aus dem östlichen Landkreis Rosenheim sollten gemäß Staatsanwaltschaft Ende 2021 bandenmäßigen Drogenhandel im Raum Bad Endorf betrieben haben. Die angeklagten Vorwürfe, basierend auf Telefonüberwachungen, waren letztlich nur zum Teil beweisbar.

Zwei 51 und 38 Jahre alte Männer sprach die Sechste Strafkammer mit Vorsitzender Richterin Jacqueline Aßbichler mangels hinreichender Beweise frei. Ein dritter Angeklagter kam wegen eines Betäubungsmitteldelikts mit zehn Monaten Freiheitsstrafe mit Bewährung davon. Durch die Freisprüche entfiel auch ein bandenmäßiges Handeln. Der Grund: Eine Bande muss laut Gesetz mindestens drei Mitglieder haben. kd

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