Den alten Führerschein in nur zehn Minuten umtauschen

von Redaktion

Mobiles Verkehrszentrum des Landratsamtes Rosenheim macht Station in den Gemeinden im Landkreis

Landkreis Rosenheim/Amerang – Andrea Groeger vom Verkehrszentrum des Landratsamtes Rosenheim wechselt ihren Arbeitsplatz derzeit recht häufig. Immer wieder packt sie ihren Laptop und ihren Drucker ein und richtet sich ihr Büro an einem anderen Ort ein. Sie tauscht als Mobiles Verkehrszentrum alte Führerscheine in den Heimatgemeinden der Bürger im Landkreis um.

Die Führerscheinstelle des Landratsamtes hat das Mobile Verkehrszentrum im zurückliegenden Jahr getestet, um den Pflichtumtausch der alten, grauen und rosafarbenen Führerscheine zu vereinfachen. Die Resonanz war so gut, dass das Projekt 2023 fortgeführt wird.

Vor wenigen Tagen war Groeger in Amerang, davor in Flintsbach am Inn – wie bisher kamen auch hier vor Ort und im Nachgang viele positive Rückmeldungen: „Die Aktion war wunderbar. Alles wurde in wenigen Minuten und sehr unkompliziert erledigt“, schreibt eine Bürgerin nach ihrem Termin in Flintsbach per Mail.

Durch das Mobile Verkehrszentrum ist es nicht nötig, für den Umtausch des Führerscheins ins Landratsamt nach Rosenheim zu kommen.

Zum Termin müssen nur der Ausweis, ein biometrisches Passbild und der alte Führerschein mitgebracht werden. Der neue EU-Kartenführerschein wird im Anschluss zugeschickt. Wie oft und wann das Mobile Verkehrszentrum im Landkreis Rosenheim Station macht, hängt von den Kapazitäten der Behörde und dem Wunsch der Gemeinden ab. Der Führerscheinumtausch im Landratsamt ist natürlich weiterhin möglich.

50 bis 60 Führerscheine tauscht Groeger pro Einsatztag in einer Gemeinde um, ein Termin dauert rund zehn Minuten. Jeder Termin in den bislang acht Gemeinden war ausgebucht.

An den bisherigen Terminen des Mobilen Verkehrszentrums wurden fast 400 Führerscheine getauscht. Bis 19. Januar 2024 müssen noch mehrere Tausend Führerscheine getauscht werden. Das Landratsamt bittet daher eindringlich, auch die freien Termine im Verwaltungszentrum Rosenheim zu nutzen.

Der Pflichtumtausch ist nach Geburtsjahrgängen gestaffelt. Aktuell sind die Geburtsjahrgänge von 1965 bis 1970 aufgerufen. Die Frist endet am 19. Januar 2024. Im Anschluss folgen die Geburtsjahrgänge ab 1971. Auch Führerscheine der ersten Antragswelle (Jahrgänge 1953 bis 1958 sowie 1959 bis 1964) müssen jetzt noch getauscht werden.

Sinn des verpflichtenden Umtauschs aller Führerscheindokumente, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, auf befristete EU-Kartenführerscheine ist die Vereinheitlichung innerhalb der EU. Die Fahrerlaubnis bleibt davon unberührt. Weitere Informationen zum Führerscheinpflichtumtausch sind unter www.landkreis-rosenheim.de zu finden.

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