Mutter beruft sich auf Wunsch ihres Sohnes

Kniffelige Angelegenheit: Am Landgericht München I wird gegen einen Chirurgen sowie Vater und Mutter eines behinderten jungen Mannes aus dem Landkreis Rosenheim wegen schwerer Körperverletzung verhandelt. Fotos dpa

Kniffelige Angelegenheit: Am Landgericht München I wird gegen einen Chirurgen sowie Vater und Mutter eines behinderten jungen Mannes aus dem Landkreis Rosenheim wegen schwerer Körperverletzung verhandelt. Fotos dpa

Es ist ein komplizierter Fall: 2016 hat ein Rosenheimer Paar seinen behinderten Sohn sterilisieren lassen. Es beruft sich auf den Willen des damals 24-Jährigen. Dieser ist „intelligenzvermindert“ – konnte er die Konsequenz verstehen? Ein Prozess soll Klärung bringen.

Von Michael Weiser

Rosenheim/München – Haben Eltern aus dem Landkreis Rosenheim ihren behinderten Sohn gegen seinen Willen sterilisieren lassen? Neben den Eltern muss sich auch der Mediziner am Landgericht München I verantworten, der den Eingriff vorgenommen hat – wegen schwerer Körperverletzung. In seinem Fall könnte

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Donnerstag, 2. Oktober 2025

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