Rosenheim – Auf Empfehlung des Ausschusses für Umweltangelegenheiten, Landwirtschaft, räumliche Entwicklung, Natur- und Klimaschutz sowie Mobilität und des Kreisausschusses haben die Mitglieder des Kreistages Rosenheim in ihrer jüngsten Sitzung die Änderung der Abfallwirtschaftssatzung und der -gebührensatzung mit zwei Gegenstimmen beschlossen. Diese Änderungen treten zum 1. August in Kraft, soweit auch die Regierung von Oberbayern zustimmt.
Die Änderungen waren notwendig, da die Satzung des Landkreises über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen – kurz Abfallwirtschaftssatzung –, welche seit 1. Juli 2012 unverändert gilt, nicht mehr mit der aktuellen Muster-Abfallwirtschaftssatzung des Bayerischen Landkreistages übereinstimmte und sich zudem die kreiseigene Abfallwirtschaft weiterentwickelt hat.
In der Satzung ist nun genauer geregelt, welche Stoffe von der Abfallentsorgung durch den Landkreis ausgenommen sind.
Dies betrifft Bauschutt, Straßenaufbruch, Erdaushub, kohlenteerhaltigen Straßenaufbruch, Kohlenteer und teerhaltige Produkte, insbesondere Dachpappe, verunreinigten Bauschutt, Boden oder Bau- und Abbruchabfälle, Klärschlämme und sonstige Schlämme sowie Fäkalschlämme und Fäkalien und carbonfaserverstärkten Kunststoff.
Weitere Änderungen der Satzung betreffen die Integration der bestehenden Sammlung von Leichtverpackungen, Altholz, -reifen, -speiseölen und -fetten, weiteren Bioabfällen, Asbest und künstlichen Mineralfasern an den Wertstoffhöfen oder sonstigen Annahmestellen. Künftig sind auch Unterflurcontainer bei größeren Wohnanlagen möglich. Dies hatte die bisherige Satzung nicht zugelassen.
Auch bei der Abfallgebührensatzung hat sich in den zurückliegenden elf Jahren vieles geändert, sodass der Kreistag eine Anpassung als erforderlich ansah. Es wurden neue Gebühren eingeführt, einige Gebühren erhöht, aber auch Ermäßigungen vorgenommen.
Beispielsweise sind die Gebühren für die Entsorgung von Asbest und künstlichen Mineralfasern gestiegen. Für eine Tonne asbesthaltige Abfälle sind nun 480 Euro, statt vormals 280 Euro zu zahlen. Für eine Tonne künstliche Mineralfasern steigt der Preis auf 1200 Euro statt 710 Euro. Diese Erhöhung ist notwendig, da der Preis der weiteren Entsorgung durch den Landkreis um rund zwei Drittel gestiegen ist.
Eine Ermäßigung wurde im Bereich Hygieneartikel mit aufgenommen. Der sogenannte „Windelzuschuss“ wird seit Jahren über die Gemeinden gewährt und gilt für private Haushalte, in denen dauerhaft größere Mengen Hygieneartikel benötigt werden.
Unberührt von den Änderungen sind Gebühren für die Restmüllbehältnisse, die Sperrmüll- und Altholzentsorgung und die Abgabe von Grüngut an Wertstoffhöfen.