Kreistag aktualisiert den Rahmen für die Kindertagespflege

von Redaktion

Änderungen in der jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen – 380 Kinder im Landkreis Rosenheim betroffen

Rosenheim – Die Kindertagespflege ist ein familiennahes Betreuungskonzept für Kinder bis 14 Jahren, das eine wichtige Rolle in der Versorgungslandschaft im Landkreis Rosenheim einnimmt. In seiner jüngsten Sitzung hat der Kreistag die Richtlinie zur Förderung der Kindertagespflege als auch die dazugehörige Gebührensatzung beschlossen. Er setzte damit gesetzliche Änderungen und Herausforderungen aus der Praxis um.

Der Beschluss war in den April-Sitzungen des Kreisausschusses sowie des Kreistages zurückgestellt worden, um Anpassungen vorzunehmen. Jetzt ist die Richtlinie nach Empfehlung des Jugendhilfeausschusses sowie des Kreisausschusses im Kreistag einstimmig beschlossen worden. Die Änderung betrifft die Höhe des Sachaufwandes, den das Kreisjugendamt Kindertagespflegepersonen gewährt. Rückwirkend zum 1. April wurde der Sachaufwand von 300 Euro auf 325 Euro erhöht.

In der Richtlinie sind nicht nur die Rahmenbedingungen der Kindertagespflege, sondern auch die Erfordernisse festgelegt, um die Pflegeerlaubnis erteilt zu bekommen. Unter anderem wurde die Förderung von Betreuungsverhältnissen durch den Landkreis konkretisiert sowie die Vereinbarung zum Schutzauftrag bei Kindswohlgefährdung neu aufgenommen. Die Vorgaben zur Qualifikation von Kindertagespflegepersonen in der inklusiven Kindertagespflege wurden konkretisiert und um die Berufsgruppen der Heilerziehungspflegehelfer ergänzt.

Zudem wurde die Finanzierung in mehreren Punkten verändert. Nach der neuen Richtlinie werden die tatsächlich geleisteten Betreuungsstunden zugrunde gelegt. Die Lösung ersetzt die bisher geltende Staffelung in Buchungskategorien von etwa ein bis zwei Stunden oder drei bis vier Stunden.

Die Förderungsleistung wurde erhöht, ebenso wie der Qualifizierungszuschlag. Die Pauschale für die Betreuung eines Kindes über Nacht steigt von fünf auf zwölf Euro, wobei sich die Eltern mit sechs Euro beteiligen müssen. Neu ist die sogenannte Rahmenpauschale. Kindertagespflegepersonen erhalten zukünftig für Vorbereitungsarbeiten, Elterngespräche und Vertragsgespräche pro Kind pro Monat eine zusätzliche finanzielle Leistung. Auch die Gewährung von betreuungsfreien Tagen ist neu geregelt. Sie sind zukünftig abhängig von den tatsächlichen Betreuungsmonaten im Kalenderjahr. Zudem gibt es ab 2024 drei zusätzliche Tage für Fortbildungen.

Im Landkreis Rosenheim betreuen derzeit 58 aktiv tätige Kindertagespflegepersonen 380 Kinder.

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