Rosenheim/Wasserburg – In der Wohnung eines Schuldners in einem Wasserburger Wohnblock mit etwa zehn Wohneinheiten haben Vollstreckungsbeamte des Hauptzollamts Rosenheim vor kurzem einen Durchsuchungsbeschluss durchgeführt. Dabei ging es nach Angaben des Zolls um ausstehende Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 30000 Euro.
Der Versuch, an das Geld per Kontopfändung zu kommen, war fehlgeschlagen. Mehrere Versuche, den Mann in der Wohnung anzutreffen und den ausstehenden Betrag zu vollstrecken waren ebenfalls erfolglos. Auch auf eine Zahlungsaufforderung im Briefkasten hatte der Schuldner nicht reagiert.
Als nun der Zoll mit dem Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts vor der Tür stand, öffnete der Mann trotz mehrfacher Aufforderung nicht. Ein Schlüsseldienst konnte schließlich das Schloss knacken.
Der Schuldner stand unmittelbar hinter der Türe und hatte offenbar die Öffnung abgewartet. Eine plausible Erklärung gab er dazu nicht ab. Weil er einer erneuten Zahlungsaufforderung nicht nachkam, durchsuchten die Beamten die Wohnung nach Wertgegenständen. Dabei hatten sie insbesondere ein Sparbuch im Visier, von dem sie durch eine Drittschuldnererklärung der Bank wussten. Der Mann erklärte jedoch, kein Sparbuch zu haben.
Die Zöllner fanden zunächst wertvolle Uhren und Schmuck. In einem Nachttisch stießen sie schließlich auf das gesuchte Sparbuch mit einem Guthaben von 75000 Euro.
Der Mann gab sich überrascht, die Existenz des Sparbuches habe er völlig vergessen. Mit dem Geld wurden die Schulden beglichen, was der Mann jahrelang verzögert hatte. Neben den angefallenen Säumniszuschlägen musste er auch die erhöhten Vollstreckungskosten sowie den Schlüsseldienst bezahlen.